1. Vorwort

Die Tätigkeitsberichte, welche die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vorlegen, sind seit jeher von einer Sorge geprägt: daß das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sich den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer als ein Menschenrecht vermitteln läßt, daß die Behörden das Recht auf den Schutz persönlicher Daten bisweilen gar nicht auf der Liste ihrer Entscheidungskriterien haben und daß sie es - durchaus nicht aus bösem Willen - nicht selten verletzen. Diese Rechtsverletzungen sind in der Regel gar nicht spektakulär. Mein Tätigkeitsbericht zeigt, wie schnell man in das Räderwerk der behördlichen Beobachtung gelangen und wie schwierig man wieder aus ihm herausfinden kann (etwa wenn es um mangelnde Kooperationsbereitschaft bei öffentlichen Stellen geht (17.1), oder wie gering die Sorgfalt ist, mit der immer wieder die Aktenführung organisiert wird (17.2). Ich habe deshalb schon in meiner Antrittsrede vor dem Hessischen Landtag am 22. Oktober 1991 anläßlich meiner Wahl zum Hessischen Datenschutzbeauftragten gesagt (vgl. 20. Tätigkeitsbericht, Ziff. 17.5), daß das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit allem Nachdruck als Grundrecht allgemein verständlich gemacht werden solle; Bürgerinnen und Bürger müßten verstehen, daß es beim Datenschutz um ihre eigenen Interessen geht.

Dieser Tätigkeitsbericht zeigt an vielen Stellen, daß das Recht auf Schutz persönlicher Daten sowohl von Behörden als auch von aufmerksamen Bürgern in der richtigen Weise wahrgenommen wird, und er belegt auch an vielen Stellen, daß Öffentlichkeit und öffentliche Verwaltung durchaus bereit sind, den Datenschutz zu fördern, wenn die Überzeugungsarbeit des Datenschutzbeauftragten gelingt. Hier bleibt noch viel zu tun. Ein Mittel unter vielen, von dem ich mir eine gute Wirkung verspreche, ist die öffentliche Behandlung aktueller Probleme, welche mit dem Datenschutz zusammenhängen: das "Forum Datenschutz".

Am 12. Juni 1992 fand im Plenarsaal des Hessischen Landtages das erste öffentliche "Forum Datenschutz" statt. Es stand unter dem Thema "Datenschutz und Stasi-Unterlagen - Verdrängen oder Bewältigen?" und wurde gemeinsam vom Präsidenten des Hessischen Landtages und dem Hessischen Datenschutzbeauftragten veranstaltet. Das Forum, das künftig einmal jährlich stattfinden soll, ist der Versuch, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht darzustellen. Einer breiten Öffentlichkeit soll anhand aktueller Fragestellungen vermittelt werden, welche unterschiedliche Bedeutung das Recht auf Schutz der persönlichen Daten heute haben kann, welche differenzierten Antworten zu geben und welche Konsequenzen zu ziehen sind.

1992 ging es um Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Grenzen einer Verwertung der Stasi-Unterlagen. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Joachim Gauck, und Professor Spiros Simitis, von 1975 bis 1991 Hessischer Datenschutzbeauftragter, haben - aus unterschiedlichen Perspektiven, aber doch weithin übereinstimmend in den Schlußfolgerungen - in ein breites Spektrum von Problemen und Lösungen eingeführt.

Als Koreferenten beteiligten sich Professor Bruce Ackerman (Yale Law School, USA), der Thüringer Landtagsabgeordnete Matthias Büchner (Fraktion Neues Forum/Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag), der Bundestagsabgeordnete Dr. Burkhard Hirsch (FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag) und der Präsident des ungarischen Verfassungsgerichts, Professor László Sólyom (Budapest).

Aus dem Publikum kamen pointierte und ganz unterschiedliche Einschätzungen: Wissenschaft und Politik, "alte" und "neue" Länder, deutsche und ausländische Erfahrungen. Soll man die Akten verbrennen (soweit man sie hat)? Kann man zwischen "Tätern" und "Opfern" unterscheiden? Was kann man aus fremden Erfahrungen lernen? Setzt Verarbeiten Wissen voraus? Wie verläßlich sind die Unterlagen der "Staatssicherheit"? Können Westdeutsche überhaupt mitreden? Kann man zwischen Bereichen des "Politischen" und des "Persönlichen" unterscheiden?

Die Referate und Diskussionsbeiträge dieses ersten Forums Datenschutz - wie auch die folgenden - sind bzw. werden in einer Schriftenreihe unter dem Titel "Forum Datenschutz" veröffentlicht (NOMOS-Verlag Baden-Baden) und sind im Buchhandel erhältlich. Das nächste "Forum Datenschutz" wird im Frühsommer 1993 stattfinden. W.H.

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