12.2

Abfallbeseitigung ("Müllanalysen")

Auch die Müllbeseitigung - eines der dringendsten Umweltprobleme der Gegenwart - kann ein Problem des Schutzes der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger werden, beispielsweise wenn es um neue Verfahren zur Verringerung und Beseitigung von Hausmüll geht.

Im Rahmen sog. "Pilotverfahren", die derzeit in knapp einem Dutzend Städten in mehreren Bundesländern laufen, werden Müllanalysen vorgenommen, die Menge, Gewicht oder Art des Mülls eines Haushalts betreffen. Beabsichtigt ist einerseits, die Reduzierung der Müllmenge eines Haushalts durch geringere Gebühren zu belohnen, andererseits, durch Kontrolle der Müllarten in den Müllgefäßen zu gewährleisten, daß das Gebot der getrennten Sammlung des Abfalls nach Papier, Glas (Plastik, Metall) und "Restmüll" auch eingehalten wird. Ohne jeden Zweifel begrüßens- und förderungswürdige Ziele!

Nur darf man bei deren Verwirklichung nicht außer acht lassen, daß solche Müllanalysen durchaus detaillierte Rückschlüsse auf die Benutzer der Müllgefäße ermöglichen.

Wenn es auch verfrüht wäre, jetzt schon im einzelnen festlegen zu wollen, was aus der Sicht des Datenschutzes zulässig ist und was nicht - die Verfahren befinden sich überwiegend noch in der Erprobungsphase -, so muß doch hier schon auf ein Grundprinzip des Rechts auf informationellen Selbstbestimmung hingewiesen werden: Es darf keine Erhebung solcher personenbeziehbarer (also personenbezogener) Daten geben ohne die Zustimmung der Betroffenen. Aus der Sicht des Datenschutzes ist es nicht zulässig, daß - wenn auch bisher nur stichprobenweise geschehen - die Mülltonne eines bestimmten privaten Haushalts ohne Wissen der Betroffenen auf dem Hof der Müllabfuhr ausgeleert und deren Inhalt im einzelnen "analysiert" und die Ergebnisse gespeichert werden.

Auch die - zunehmend zu beobachtende - Praxis, durch Verwendung durchsichtiger Plastiksäcke die Benutzer zu zwingen, die Art ihres Mülls jedermann offenzulegen, ist aus der Sicht des Datenschutzes bedenklich.

Da es im Hinblick auf die in der Praxis der Abfallverwertung bestehenden großen Verschiedenheiten von Ort zu Ort kaum möglich erscheint, für alle Verfahren gleichermaßen geeignete Datenschutzrichtlinien zu schaffen, rege ich an, daß diejenigen Kommunen, die solche und ähnliche "Pilotprojekte" auf dem Gebiete der Hausmüllbeseitigung vorbereiten oder anstreben, sich zunächst von ihrem städtischen Datenschutzbeauftragten oder auch von mir beraten lassen. Ich werde inzwischen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Umweltministerium überlegen, welche datenschutzrechtlichen Einschränkungen solcher Verfahren geeignet, aber auch ausreichend sind.

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