2.2
Gesetzentwürfe für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung
auf Bundes- und Länderebene
Die von mir erhobene Forderung nach der Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Sicherheitsüberprüfung ist nicht neu. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben immer wieder, zuletzt in ihrer Entschließung vom 26./27. September 1991 (20. Tätigkeitsbericht, Ziff. 17.1.3), bereichsspezifische Regelungen für diesen Bereich angemahnt.
Positiv zu bewerten ist deshalb, dass nunmehr zwei verschiedene Entwürfe zur Diskussion stehen: Vom Bundesminister des Innern stammt ein Referentenentwurf für ein "Sicherheitsüberprüfungsgesetz" (Stand: 15. April 1992). Auf Länderebene wird im Arbeitskreis Verfassungsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer ein Entwurf für ein "Geheimschutzgesetz" (Stand 24. Januar 1992) als Modellentwurf für die Gesetzgebungsdiskussion in den Ländern erarbeitet.
Beide Entwürfe weisen aus datenschutzrechtlicher Sicht wichtige Ansätze auf, allerdings sind sie in vielerlei Hinsicht noch verbesserungsbedürftig. Mir kommt es insbesondere auf folgende Punkte an:
Eine gesetzliche Regelung muss klarstellen,
- welche Mitarbeiter in welchem Umfang einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden;
- welche personenbezogenen Daten für die einzelnen Überprüfungsarten erhoben und verarbeitet werden dürfen;
- welche öffentlichen oder aber auch - falls dies für erforderlich angesehen wird - welche privaten Stellen bzw. Privatpersonen in das Verfahren einbezogen werden dürfen und wie diese Einbeziehung im einzelnen zu erfolgen hat;
- welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit beim Betroffenen "Sicherheitsbedenken" erhoben werden können;
- dass die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung erhobenen Daten grundsätzlich nur für diesen Zweck verwandt werden dürfen;
- dass für den Betroffenen größtmögliche Transparenz, u.a. durch eine möglichst frühzeitige Unterrichtung über bestehende Sicherheitsbedenken, hergestellt wird.