12.4
Bescheid unter Verwendung eines Briefes an einen Dritten

Der Fantasie öffentlich Bediensteter, behördliche Tätigkeiten und Abläufe zu vereinfachen und zu verkürzen und damit Zeit für kreative Arbeit zu gewinnen, sind keine Grenzen gesetzt. Ein gut dotiertes Verbesserungsvorschlagswesen kann dem Dienstherrn gelegentlich erheblichen Gewinn an Arbeitsinhalten oder Aufwandsersparnis bescheren. Doch manchmal überschreitet der gute Wille rechtliche Grenzen, wenn auch meistens nicht bösgläubig.

Ein hessischer Lehrer konfrontierte mich mit folgendem Sachverhalt: Er hatte sich bei der oberen Fachaufsichtsbehörde über eine Entscheidung des Schulamtes beschwert, das eine von ihm erteilte Mathematiknote aufgehoben und gegen sein Votum und das des Abiturprüfungsausschusses den betroffenen Schüler zum mündlichen Abitur zugelassen hatte. In der gleichen Sache hatte die eingeschaltete Fachaufsichtsbehörde auch anläßlich einer Beschwerde des genannten Prüfungsausschusses darüber zu befinden, daß sein Votum zur Nichtzulassung zum Abitur übergangen worden sei. Die Aufsichtsbehörde betrachtete beide Beschwerdeverfahren als sachliche und rechtliche Einheit, so daß sie die Kopie der Beschwerdeentscheidung gegenüber dem betroffenen Lehrer dem Prüfungsausschuß übersandte und ihn damit beschied.

Personal- und Sachaufwand wurden hier zweifellos erspart, aber rechtmäßig war dies nicht. Denn der Bescheid an den betroffenen Lehrer enthielt zahlreiche Hinweise und Einschätzungen bezüglich seiner Notengebung sowie seiner Aufgabenerfüllung in diesem Einzelfall. Die durchaus sensiblen Daten wurden dem Prüfungsausschuß vermittelt, ohne daß sie irgendeine erkennbare rechtliche Bedeutung in der ihn betreffenden Beschwerdeentscheidung entfalteten. Sie waren somit nicht erforderlich, die Übermittlung war unzulässig. Die für beide Beschwerdeverfahren geltende, gleiche bzw. ähnliche Rechtslage und ihre einheitliche Darstellung konnten die Verwendung eines Bescheides in zwei unterschiedlichen Verfahren nicht rechtfertigen. In Zeiten zunehmender Texterstellung durch Textautomaten und PC's dürfte es zudem immer weniger aufwendig sein, Textbausteine in Schreiben unterschiedlichster Funktion und verschiedener Adressaten mehrfach zu verwenden.

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