14.3
Fragwürdige Zusammenarbeit zwischen Fremdenverkehrsamt
und
Arbeitsamt
Durch eine Beschwerde des Arbeitskreises der Gästeführerinnen und Gästeführer im Landkreis Marburg-Biedenkopf wurde ich auf eine unrechtmäßige Datenübermittlung zwischen einem Fremdenverkehrsamt und einem Arbeitsamt aufmerksam.
Die Mitglieder des genannten Arbeitskreises führten im Auftrag der Stadt Marburg Gästeführungen auf Honorarbasis durch. Als Vermittler war jahrelang das Fremdenverkehrsamt tätig und verfügte daher auch über Namen, Anschrift und Telefonnummer der einzelnen Arbeitskreismitglieder. Im Laufe des Jahres 1993 traf das Fremdenverkehrsamt eine Vereinbarung mit dem Arbeitsamt, welches die Vermittlung der Fremdenführer an Gäste oder Gästegruppen in Zukunft übernehmen sollte. Zu diesem Zweck gab das Fremdenverkehrsamt die genannten Daten der Arbeitskreismitglieder an das Arbeitsamt weiter. Eine Einwilligung der Betroffenen hatte das Fremdenverkehrsamt zuvor nicht eingeholt. Aufgrund meiner Anfrage bei der Stadt Marburg wurde das Verfahren der Vermittlung der Gästeführer unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten neu überdacht. Die Zusammenarbeit zwischen dem Fremdenverkehrs- und dem Arbeitsamt wurde so geregelt, daß die Daten der Gästeführer in Zukunft nur mit deren Einwilligung übermittelt werden und das Arbeitsamt diese Daten ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von Gästeführungen einsetzt.