22.4
BOS-Funk, schnurlose Telefone
(21. Tätigkeitsbericht, Ziff. 16.3)
22.4.1
In meinem 21. Tätigkeitsbericht hatte ich von den Folgen berichtet, die sich aus dem Abhören von Funkgesprächen ergeben können. Besonders hingewiesen hatte ich auf den Bereich des BOS-Funks (BOS: "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben"; z.B. Polizei oder Rettungsdienste). Das gleiche Problem stellt sich auch für Privatpersonen, die schnurlose Telefone oder Funktelefone des B- und C-Netzes benutzen. Obwohl die Möglichkeit zum Abhören schon immer bestand, hatte sich die Lage Mitte 1992 durch die Umsetzung einer EG-Richtlinie verschärft, welche die Liberalisierung des Marktes für Rundfunkgeräte brachte.
Nunmehr können legal sog. Scanner erworben werden. Scanner sind (Rund-) Funkempfänger für einen weiten Frequenzbereich, in dem z.B. der BOS-Funk oder schnurlose Telefone senden. Das Abhören des Polizeifunks, von Rettungsdiensten oder eben auch normalen Telefonaten war damit möglich.
Die sich ergebenden Probleme wurden nicht nur von Datenschutzbeauftragten erkannt. Auch die Innenminister des Bundes und der Länder haben sich damit befaßt. Die Folgen für die Arbeit der Polizei wurden als so gravierend erachtet, daß ein Ad-hoc-Ausschuß der technischen Kommission gebildet wurde. Der Ausschuß beschäftigt sich mit der Frage, wie der Funkverkehr gesichert werden kann. Unabhängig von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe sind bereits einige Länder tätig geworden, um Lösungen zu suchen.
In einem Bundesland wurde mittlerweile damit begonnen, die Funkgeräte der Polizei mit einem Modul auszustatten, das einen gewissen Schutz gegen Mithörer bietet. Es gibt jedoch bereits Scanner, die im Standard so ausgestattet sind, daß diese Maßnahme aufgehoben wird. Diese Lösung ist daher kaum geeignet,die Vertraulichkeit im erforderlichen Maß zu gewährleisten; vielmehr müssen andere technische Lösungen gesucht werden, die für die Polizei tauglich sind. Derzeit wird in Hessen in einem Pilotversuch bei der Polizeidirektion Limburg ein Produkt auf seine Praxistauglichkeit untersucht, das einen wesentlich besseren Schutz ergeben soll. In einem weiteren Bundesland läuft ein ähnlicher Versuch mit einem anderen Produkt. Ausgehend von den gewonnenen Ergebnissen soll dann entschieden werden, welche Lösung für die hessische Polizei eingeführt wird.
So wichtig es ist, die Polizei mit den erforderlichen Geräten auszustatten: Auch der Bereich der anderen Organisationen, die den BOS-Funk nutzen, wie Rettungsdienste, muß abgedeckt werden.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat deshalb in ihrer 46. Sitzung eine "Entschließung zur Gefährdung der Vertraulichkeit der Funkkommunikation von Sicherheitsbehörden und Rettungsdiensten" gefaßt, auf die ich verweisen möchte (vgl. 23.6).
22.4.2
Funktelefone und schnurlose Telefone
Für Funktelefone des B-, C- und D-Netzes hat sich die Lage zwischenzeitlich nicht geändert. Das D-Netz ist weitestgehend abhörsicher, das C-Netz nur sehr eingeschränkt, und das B-Netz ist nicht abhörsicher.
Für Käufer von schnurlosen Telefonen hat sich die Situation etwas gebessert. Die Masse der angebotenen schnurlosen Telefone kann weiterhin problemlos abgehört werden. Es gibt aber mittlerweile analoge Telefone, die mit einer Sprachinvertierung arbeiten. Daraus ergibt sich ein Schutz ähnlich dem eines C-Netz-Telefons. Zum Abhören wird ein Scanner mit eingebautem Sprachinverter benötigt, der im Handel verfügbar ist. Insbesondere gegen ältere Scanner ist aber durchaus ein Schutz gegeben.
Ein anderer Weg wird mit Geräten beschritten, die die Sprache digital übertragen. Als Standards kann hier auf CT2 ("Cordless Telephone 2") oder DECT ("Digital European Cordless Telephone") verwiesen werden. Ein Abhören ist mit den derzeit im Handel verfügbaren Scannern nicht möglich. Diese Standards beinhalten keine Verschlüsselung der Datenübertragung. Wenn in absehbarer Zeit die Chips, mit denen die Sprache digitalisiert wird, allgemein verfügbar sind, dürften sie in Scanner eingebaut werden. Ab diesem Zeitpunkt könnten dann auch digitale schnurlose Telefone abgehört werden. Der Aufwand ist aber höher, insbesondere wenn alte Scanner nachgerüstet werden sollten. Insofern ist z.Zt. der Abhörschutz bei schnurlosen Telefonen mit digitaler Sprachübertragung erheblich besser als bei analoger Sprachübertragung.
Wiesbaden, den 11. Februar 1994
gez. Professor Dr. Hassemer