DREIUNDZWANZIGSTER TÄTIGKEITSBERICHT
des
Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Winfried Hassemer

vorgelegt zum 31. Dezember 1994 gemäß § 30 des Hessischen Datenschutzgesetzes
vom 11. November 1986

Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Europa
2.1 Schengener Durchführungsübereinkommen
2.1.1 Zum Inhalt des Schengener Durchführungsübereinkommen
2.1.2 Schengener Informationssystem
2.2 Europol

3. Justiz
3.1 Länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
3.2 Benachrichtigung gemeinnütziger Einrichtungen bei Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO
3.3 Datenschutz bei den Grundbuchämtern
3.4 Schuldnerverzeichnisse

4. Finanzen
4.1 Datenschutz bei der Versendung von Lohnsteuerkarten
4.2 Steuernummer im Adreßfeld

5. Gesundheit
5.1 Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Hessen
5.1.1 Aufgaben und Befugnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
5.1.2 Funktionelle Trennung zwischen Medizinischem Dienst und Krankenkassen
5.1.3 Speicherung von Versichertendaten in Dateien
5.1.4 Verpflichtung zur Datenlöschung nach fünf Jahren
5.1.5 Hinweis auf das Widerspruchsrecht der Versicherten
5.1.6 Speicherung medizinischer Daten bei externen Gutachtern
5.1.7 Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst
5.1.8 Datensicherheit in den Leit- und Beratungsstellen
5.1.9 Dienstanweisung des Medizinischen Dienstes zum Datenschutz
5.1.10. Einführung von ISmed beim Medizinischen Dienst
5.1.10.1 Technische Rahmenbedingungen
5.1.10.2 Anwendungspezifische Datensicherungsmaßnahmen
5.1.10.2.1 Benutzerkontrolle/Aufruf von ISmed
5.1.10.2.2 Zugriffskontrolle
5.1.10.2.3 Protokollierung
5.1.10.2.4 Verschlüsselung
5.1.10.3 Installationsspezifische Defizite
5.1.10.3.1 Zugriffsrechte
5.1.10.3.2 Fernbetreuung
5.1.10.3.3 Organisatorische Maßnahmen
5.2 Verarbeitung von Beihilfedaten
5.2.1 Trennung der Beihilfeakten von den Personalakten
5.2.2 Abschottung der Beihilfebearbeitung von der allgemeinen Personalverwaltung
5.2.3 Aufbewahrungsfristen von Beihilfeunterlagen
5.2.4 Vorprüfung von Beihilfeanträgen
5.2.5 Datensicherungsmaßnahmen
5.3 Maschinenlesbare Patientenkarten - Stand der Entwicklung und Diskussion
5.4 Behinderung der Einsicht in eine Patientenakte im Universitätsklinikum Frankfurt
5.5 Umsetzung des Hessischen Archivgesetzes im Universitätsklinikum Frankfurt
5.6 Einsichtsrecht in die Krankenakte bei stationärer Psychotherapie

6. Personalverwaltung
6.1 Prüfung der Personalaktenführung
6.1.1 Durchführung der Prüfungen
6.1.2 Organisation der Personalverwaltungen
6.1.3 Inhalt der Personalakten
6.1.4 Konsequenzen der Prüfungen
6.2 Weitergabe von Mitarbeiterdaten

7. Soziales
7.1 Neuordnung des Sozialdatenschutzes
7.1.1 Die neuen gesetzlichen Regelungen
7.1.1.1 Gesetzgebungsverfahren
7.1.1.2 Erhebung beim Betroffenen und Zweckbindung
7.1.1.3 Übermittlung von Sozialdaten an Polizei und Geheimdienste
7.1.1.4 Kontrollbefugnisse der Landesdatenschutzbeauftragten
7.1.2 Erste Anwendungserfahrungen im Bereich der Jugendämter
7.2 Datenverarbeitung beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden
7.3 Verwendungsnachweise für private Kinderbetreuungseinrichtungen

8. Schulen
8.1 Datenschutz in Schulen
8.1.1 Einsatz privater PC für schulische Zwecke
8.1.2 Fehlende Datensicherheit bei dienstlichen PC
8.1.3 Aufbewahrungsfristen und Archivierung bei schulischen Unterlagen
8.1.4 Unzulässige Klassenbucheintragungen
8.2 Klassenbücher im Müll

9. Forschung: Akteneinsicht in Strafakten zu Forschungszwecken

10. Archive
10.1 Aufbewahrung und Archivierung von Personalakten des Justizministeriums
10.2 Neue Benutzungsordnung für Hessische Staatsarchive

11. Kommunen
11.1 Prüfungen
11.1.1 Zugang und Sicherheit der Dienstgebäude und Diensträume
11.1.2 Führung der Melde- und Wahlunterlagen sowie der Personalakten
11.1.3 Archive
11.1.4 Probleme beim Einsatz von Novell-Netzen
11.2 Aufzeichnung von Vermittlungsgesprächen in Telefonzentralen
11.3 Information über Grundstückskauf
11.4 Was macht die Ehefrau, wenn ihr Mann an der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung teilnimmt?
11.5 Behörde bringt Nachbarn gegeneinander auf
11.6 Weitergabe einer Namensliste über gewährte Zuschüsse zum Musikunterricht an einen städtischen Ausschuß
11.7 Anwesenheitslisten über Bürgerversammlungen
11.8 Fehlbelegungsabgabe

12. Melderecht
12.1 Online-Verbindung zwischen Polizei und Meldebehörde - Programmfehler
12.2 Mangelhafte Aufklärung der Bürger bei der Beantragung von Führungszeugnissen
12.3 Adreßlisten an Ausländerbeiträte
12.4 Bekanntgabe der Anschrift des Frauenhauses durch ein Meldeamt
12.5 Auskünfte an Pächter eines Bürgerhauses

13. Umwelt
13.1 Prüfungen bei Umweltämtern
13.2 Umweltinformationsgesetz des Bundes

14. Landwirtschaft
14.1 Datenübermittlung aus der Weinbaukartei an eine private Firma im Rahmen einer EG-Prüfung
14.2 Datenübermittlung aus der Weinbaukartei an das Amt für Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft
14.3 Ernährungssicherstellung und Datenschutz

15. Behördliche Datenschutzbeauftragte

16. Ausländer
16.1 Einbürgerung von Ausländern
16.1.1 Zum Ablauf des Verfahrens
16.1.2 Mängel des Verfahrens
16.2 Ausländerzentralregistergesetz
16.2.1 Das Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt
16.2.2 Aufgaben und Inhalt des Registers
16.2.3 Kommunikation mit dem Register
16.2.4 Rechte des Betroffenen
16.3 Aufenthaltsgestattung mit Polizeivermerk

17. Verfassungsschutz
17.1 Verbrechensbekämpfungsgesetz
17.2 Einbeziehung des Ehegatten in die Sicherheitsüberprüfung

18. Polizei
18.1 Datenerhebung durch den Einsatz von V-Personen, Verdeckten Ermittlern sowie technischer Mittel
18.1.1 V-Personen und Verdeckte Ermittler
18.1.2 Technische Mittel
18.1.3 Umgang der Ermittlungsbehörden mit den neuen Befugnissen
18.2 Unterrichtung über polizeiliche Datenspeicherung
18.3 Verwechslungsfälle
18.3.1 Der Zuhälter
18.3.2 Der Mörder
18.3.3 Maßnahmen
18.4 Fahndung nach Ausbrechern aus psychiatrischen Krankenhäusern
18.5 Rahmendienstanweisung zum Datenschutz bei Arbeitsplatzrechnern und anderen IT-Geräten für die Hessische Vollzugspolizei

19. Ordnungswidrigkeiten
19.1 Lichtbildvergleich in Ordnungswidrigkeitenverfahren
19.2 Weitere Ermittlungsmaßnahmen in Ordnungswidrigkeitenverfahren

20. Straßenverkehr: Inhalt einer Führerscheinakte für Zwecke der medizinisch-psychologischen Untersuchung

21. Sparkassen kopierten rechtswidrig Pässe und Personalausweise ihrer Kunden

22. Telekommunikation
22.1 Postreform II
22.1.1 Folgen der Privatisierung für den Grundrechtsschutz und die Datenschutzkontrolle
22.1.2 Auskunft an Strafverfolgungsbehörden über den Fernmeldeverkehr
22.1.3 Anrufe bei Beratungseinrichtungen und Einzelgebührennachweis
22.2 EU-Richtlinie zum Datenschutz in Telekommunikationsnetzen (ISDN-Richtlinie)

23. Statistik: Novellierung des Landesstatistikgesetzes

24. Presseerklärungen der Regierung

25. Datensicherheitskonzepte
25.1 Allgemeine Anmerkungen
25.1.1 Überblick
25.1.2 Sicherheit am PC-Arbeitsplatz
25.2 Einzelne Projekte
25.2.1 Das Hessische Ministerium für Umwelt und Bundesangelegenheiten
25.2.2 Polizei
25.2.3 Staatskanzlei

26. Einsatz von Verschlüsselungsverfahren
26.1 Datenübertragung zwischen der AOK Hessen und Arbeitgebern
26.2 Umsetzung der Pflegeversicherung; Einbeziehung externer Gutachter

27. Workshop Kryptografie
27.1 Verschlüsselungsverfahren
27.1.1 Sicherheit von Verschlüsselungsverfahren
27.1.2 DES
27.1.3 RSA
27.1.4 Neue Entwicklungen
27.2 Offenlegung von Verschlüsselungsverfahren
27.3 Neue Entwicklungen in der elektronischen Kommunikation
27.3.1 Überwachung elektronischer Kommunikation
27.3.1.1 Situation in den USA
27.3.1.2 Situation in Deutschland
27.3.1.3 Situation in Frankreich
27.3.1.4 Weitere Ansätze
27.3.2 Neue Mechanismen
27.3.3 Ausblick auf soziale und politische Implikationen von Sicherheitsinfrastrukturen
27.3.4 Problem der Offenlegung geheimer Schlüssel
27.4 Probleme aus der Nutzung von Verschlüsselungsverfahren

28. Viren in der Datenverarbeitung

29. Autobahnmaut
29.1 Feldversuch auf der A555
29.1.1 Gebührenerhebung
29.1.2 Kontrolle
29.2 Datenschutzrechtliche Anforderungen
29.3 Präsentation des Feldversuchs
29.4 Weiteres Vorgehen

30. Bilanz
30.1 EU-Richtlinie zum Datenschutz
30.2 Entwurf eines Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Hessen
30.3 Datenschutz bei den Staatsanwaltschaften
30.4 Reform der Strafprozeßordnung
30.5 Einsicht in Vereinsregisterakten
30.6 Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung
30.7 Neuer landeseinheitlicher Personalbogen

31. Materialien

31.1 Beschluß der 47. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 09./10. März 1994 in Potsdam zur Informationsverarbeitung im Strafverfahren

31.2 Beschluß der 47. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 09./10. März 1994 in Potsdam zu Chipkarten im Gesundheitswesen

31.3 Beschluß der 47. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 09./10. März 1994 in Potsdam zum Abbau des Sozialdatenschutzes

31.4 Beschluß der 47. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 09./10. März 1994 in Potsdam zum Ausländerzentralregistergesetz

31.5 Beschluß der 47. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 09./10. März 1994 in Potsdam zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation (Postneuordnungsgesetz) und zu der dafür erforderlichen Änderung des Grundgesetzes

31.6 Beschluß der 48. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 26./27. September 1994 in Potsdam zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an ein Übereinkommen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Errichtung eines europäischen Polizeiamtes (EUROPOL)

31.7 Beschluß der 48. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 26./27. September 1994 in Postdam zu fehlenden bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen bei der Justiz

31.8 Beschluß der 48. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 26./27. September 1994 in Postdam zu Art. 12 Verbrechensbekämpfungsgesetz zur Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten

31.9 Beschluß der 48. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 26./27. September 1994 in Potsdam über Vorschläge zur Überprüfung der Erforderlichkeit polizeilicher Befugnisse und deren Auswirkungen für die Rechte der Betroffenen

31.10 Beschluß der 48. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 26./27. September 1994 in Potsdam zum geänderten Vorschlag für eine Europäische Richtlinie zum Datenschutz im ISDN und in Mobilfunknetzen.

31.11 Beschluß der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 25. August 1994 (Potsdam) zum Vorschlag der Kommission der Europäischen Union für eine Verordnung (EG) des Rates über die Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich der Statistik.......

Kernpunkte

1.
Die Strafprozeßordnung enthält jetzt Regelungen, nach denen bundesweit sämtliche Ermittlungsverfahren in ein länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister einzutragen sind. Aufzunehmen und damit bundesweit abrufbar sind u. a. die Personendaten und Identifikationsmerkmale eines jeden Beschuldigten (Ziff. 3.1).

2.
Der Umstand, daß in Hessen im Gegensatz zu anderen Bundesländern eine Einsichtnahme in Grundbücher und Grundakten nicht protokolliert wird, macht eine datenschutzrechtliche Prüfung der Grundbuchämter nahezu unmöglich (Ziff. 3.3).

3.
Der Einsatz von maschinenlesbaren Patientenkarten darf nicht zu einem Zwang zur pauschalen Angabe von Patientendaten führen. Die Karten sind so zu gestalten, daß der Betroffene von Fall zu Fall den Zugriff auf bestimmte Daten beschränken kann (Ziff. 5.3).

4.
Will ein Patient sein Recht auf Einsicht in seine Krankenakte wahrnehmen, so braucht er kein berechtigtes Interesse an der Einsicht darlegen. Das Krankenhaus hat dem Patienten die Akte unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen (Ziff. 5.4).

5.
Die neuen Vorschriften des Hessischen Beamtengesetzes über die Führung und Aufbewahrung von Personalakten wurden von den Verwaltungen bislang nur teilweise umgesetzt (Ziff.6).

6.
Beim Datenschutz an den hessischen Schulen gibt es erhebliche Defizite. Datenschutzrechtliche Vorschriften werden nicht beachtet beim Einsatz privater PC für schulische Zwecke, beim Einsatz dienstlicher PC und auch bei der Aufbewahrung und Archivierung schulischer Unterlagen (Ziff. 8).

7.
Eine hessische Kommune zeichnete in ihrer zentralen Telefonvermittlungsstelle den Inhalt sämtlicher ankommender Telefongespräche automatisch und deshalb rechtswidrig auf (Ziff. 11.2).

8.
Führungszeugnisse zur Vorlage bei Behörden werden nicht den Antragstellern ausgehändigt, sondern den jeweiligen Behörden unmittelbar übersandt. Enthält das Führungszeugnis Eintragungen, so hat der Betroffene das Recht, das Führungszeugnis vorher einzusehen. Häufig versäumen es die Meldebehörden, die Antragsteller auf diese Möglichkeit hinzuweisen (Ziff. 12.2).

9.
Mit dem neuen Umweltinformationsgesetz des Bundes hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde vorhanden sind. Allerdings bestehen bei der Anwendung dieses Gesetzes vielfach Unsicherheiten bei den Behörden, da durch die Herausgabe der geforderten Umweltinformationen Vorschriften des Datenschutzes oder des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen verletzt werden können (Ziff. 13.2).

10.
Die hessische Polizei hält beim Einsatz von V-Personen, verdeckten Ermittlern sowie technischen Mitteln die gesetzlichen Vorgaben strikt ein. Allerdings bestehen Zweifel an der Effektivität der neuen Methoden (Ziff. 18.1).

11.
Sparkassen kopierten rechtswidrig Pässe und Personalausweise ihrer Kunden unter Berufung auf das Geldwäschegesetz (Ziff. 21.).

12.
Zur Berechnung einer Autobahnmaut werden z. Zt. verschiedene Systeme erprobt. Bei der Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren wird darauf zu achten sein, daß erhobene personenbezogene Daten zur Erstellung von Bewegungsprofilen einzelner oder beliebig vieler Bürger oder zur Fahrtroutenverfolgung nicht genutzt werden können (Ziff. 29).

weiter,