30.4
Reform der Strafprozeßordnung
(22. Tätigkeitsbericht, Ziff. 7.2)
Im letzten Tätigkeitsbericht hatte ich über den Arbeitsentwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes (StVÄG) 1993 berichtet, der von einer Unterarbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz erarbeitet worden war. Inzwischen hat der Bundesrat beschlossen, den nur unwesentlich veränderten Entwurf als Entwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes 1994 in den Bundestag einzubringen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Datenschutzregelungen bleiben weit hinter dem Standard zurück, den der hessische Gesetzgeber beispielsweise mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung erreicht hat. Dies ist um so weniger verständlich, als das Hessische Ministerium der Justiz den Vorsitz der Unterarbeitsgruppe hatte und somit wohl maßgeblichen Einfluß auf die inhaltliche Gestaltung des Entwurfs ausüben konnte.