11.2
Aufenthaltsgestattung mit Polizeivermerk
Die im Bereich des Polizeipräsidiums Darmstadt praktizierte Verfahrensweise,Asylbewerbern beim Antreffen an bestimmten Orten Vermerke in ihre Ausweispapiere einzutragen, war rechtswidrig und wurde abgestellt.
Schon im vergangenen Jahr hatte ich von dem Fall eines liberianischen Asylbewerbers berichtet (23. Tätigkeitsbericht, Ziff. 16.3), dem eine Polizeibehörde einen Stempelabdruck und einen Zusatz in seine Aufenthaltsgestattung eintrug, daß er "nach einer Schwarzfahrt festgenommen und ausländerrechtlich überprüft" wurde. Der Eintrag war rechtswidrig. Die Polizeidienststelle entschuldigte sich und kümmerte sich darum, daß der Betroffene neue Paßersatzpapiere ausgestellt bekam.
Kurz vor Redaktionsschluß meines letzten Tätigkeitsberichts erhielt ich Kenntnis von einer in Darmstadt geübten Praxis: Auch dort notierten Polizeibeamte bestimmte Vermerke in Ausweisdokumenten von Asylbewerbern. Die Vermerke in den mir vorgelegten Kopien von Aufenthaltsgestattungen lauten z. B. "angetroffen, Herrengarten am 3. August 1994... (Unterschrift), AG Lui, Platzverweis!" oder "angetroffen in Darmstadt, Holzstraße 20, 20. Oktober 1994, 23.00 Uhr, AG LUI, ... (Namenskürzel)". Eine der Kopien enthielt gleich fünf solcher Einträge.
Ich bat das Polizeipräsidium Darmstadt um eine Stellungnahme. Es bestätigte, daß im Bereich des Polizeipräsidiums in Ausweispapieren von Ausländern gelegentlich Vermerke angebracht werden. Diese Vorgehensweise - so das Polizeipräsidium Darmstadt - beruhe auf einer Verfügung des Regierungspräsidiums vom 9. August 1994. Danach kann in Nationalpässe nicht EG-angehöriger Ausländer ein Stempelabdruck angebracht werden, aus dem hervorgeht, daß eine polizeiliche Kontrolle stattgefunden hat. Dabei ist Voraussetzung, daß aus dem Paß kein Einreisedatum hervorgeht und der Verdacht eines länger als drei Monate andauernden Aufenthalts im Bundesgebiet vorliegt. Diese Voraussetzungen lagen in den konkreten Fällen schon deshalb nicht vor, weil die Einträge nicht in ausländischen Nationalpässen, sondern in von deutschen Behörden ausgestellten Paßersatzpapieren erfolgten.
Der Eintrag der Vermerke - so sah das auch das Polizeipräsidium später in seiner Stellungnahme - war fehlerhaft. Das Polizeipräsidium veranlaßte, daß die Verfahrensweise eingestellt wurde und zukünftig im Bereich des Polizeipräsidiums Darmstadt nicht mehr praktiziert wird.