12.2
Die Entwicklung von HEPOLAS (Hessisches Polizeiarbeitsplatzsystem)
Das Projekt HEPOLAS hat sich aufgrund technischer Probleme verzögert. Eine abschließende Beurteilung steht noch aus. Der endgültige Einsatztermin ist noch offen.
12.2.1.
Der bisherige Projektablauf
In meinem 22. Tätigkeitsbericht, Ziff. 4.1, hatte ich ausführlich über den damaligen Stand der Entwicklung des Verfahrens und den beabsichtigten weiteren Ausbau berichtet. Geplant war, ab dem Jahr 1994 über den Grundausbau hinaus die Stufen 1.1 und 1.2 der Vorgangsbearbeitung in Strafsachen den ersten Polizeidienststellen zur Verfügung zu stellen.
Dieser Projektverlauf konnte nicht realisiert werden. Bei den ausführlichen Tests zeigten sich Probleme, die eine teilweise Neukonzeption mit sich brachten. Einzelheiten dazu vgl. 12.2.3.
12.2.2.
Die Ausgestaltung der Vorgangsbearbeitung
Im 22. Tätigkeitsbericht hatte ich erwähnt, daß mir im Oktober 1993 die Dokumentation für die Stufen 1.1 und 1.2 zur Verfügung gestellt wurde. Die notwendigen Anpassungen des Verfahrens führten jedoch dazu, daß die Aussagen in dieser Dokumentation nicht mehr in allen Punkten aktuell sind. Andererseits ist während der notwendigen Umstrukturierung des Verfahrens anscheinend die inhaltliche Entwicklung zunächst nicht weiter vorangetrieben worden.
Im Juli dieses Jahres hatte ich mich beim Landeskriminalamt über den aktuellen Projektstand informieren lassen. Neue Unterlagen mit Aussagen zum Datenbankdesign, insbesondere zur Frage des konkreten Datenkatalogs, der Verwendung der einzelnen Daten zu unterschiedlichen Vorgängen (Zeugenaussagen, Beschuldigten-Vernehmung, Anzeigenaufnahme usw.) sowie der Verknüpfung einzelner Vorgänge konnten noch nicht vorgelegt werden. Das gleiche galt für das Konzept zur Steuerung der Zugriffsrechte. Unterlagen dazu habe ich erst Ende November erhalten. Die vorgelegten Unterlagen reichen jedoch noch nicht aus, um abschließend zur inhaltlichen Konzeption Stellung zu nehmen.
Das Landeskriminalamt habe ich zwischenzeitlich darauf hingewiesen, daß bei der weiteren zeitlichen Planung des Einsatzes von HEPOLAS zu berücksichtigen ist, daß ich für meine Beurteilung aussagekräftige Unterlagen und hinreichend Zeit zur Verfügung habe.
12.2.3.
Neue technische Rahmenbedingungen bei HEPOLAS
Im letzten Jahr führten zwei Komplikationen zu Änderungen der HEPOLAS zugrundeliegenden Technik. In der Folge ergaben sich Verzögerungen im Projektablauf.
Es mußte die Betriebssystemvariante gewechselt werden. Die im Grundausbau von HEPOLAS eingesetzte UNIX-Version wurde vom Anbieter Motorola nicht weitergepflegt, weshalb neue Versionen des in HEPOLAS genutzten Datenbanksystems auf den Rechnern nicht mehr lauffähig gewesen wären. Daher mußte auf eine andere UNIX-Variante gewechselt werden. Man entschied sich für AIX, die UNIX-Version der Firma IBM, die ebenfalls von Motorola vertrieben wird. Ein derartiger Wechsel zu einer anderen Variante ist mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden, obwohl UNIX als offenes Betriebssystem konzipiert ist.
Die ursprüngliche DV-Konzeption von HEPOLAS sah für die Dienststellen vor, UNIX-Rechner zu installieren und am Arbeitsplatz X-Terminals aufzustellen.
Bei ausgiebigen Tests mit der neuen Software
zur Vorgangsbearbeitung ergaben sich sehr
schlechte Antwortzeiten. Eine Untersuchung
der Ursachen kam zum Ergebnis, daß das
Konzept mit X-Terminals nicht die
erforderlichen Leistungen garantieren kann.
Bei der Suche nach Alternativen entschied
man sich schließlich, das vorhandene Konzept
auf eine
Bedingt durch diese Änderung werden am Arbeitsplatz UNIX-Rechner als Clients installiert. Die Server-Funktion, in diesem Fall die Verwaltung der Vorgangsdaten, findet wie bisher auf dem Dienststellenrechner und dem jeweiligen Regionalrechner statt. Diese Umstellungen werden auch Änderungen an der Software mit sich bringen.
Als Konsequenz aus den Untersuchungen, Vertragsanpassungen und Umstellungsarbeiten der Anwendungssoftware selbst kam es zu Verzögerungen im Projekt. Dies gilt nicht zuletzt für die Arbeit am Sicherheitskonzept, die nach einer Pause von über einem halben Jahr im Herbst 1995 fortgesetzt wurde. Auch hier steht fest, daß ich eine Stellungnahme erst abgeben kann, wenn ein Ergebnis vorliegt.