18.3
Behinderung der Einsicht in eine Patientenakte im Universitätsklinikum Frankfurt am Main (23. Tätigkeitsbericht, Ziff. 5.4)
In meinem letzten Tätigkeitsbericht hatte
ich von einem Fall berichtet, in dem einer
Patientin des Universitätsklinikums
Frankfurt monatelang nicht die von ihr
beantragte und ihr auch rechtlich zustehende
Einsicht in ihre Krankenakte in korrekter
Weise ermöglicht wurde:
- Zunächst führten weder persönliche
Vorsprache noch mehrere Telefongespräche
der Betroffenen zur gewünschten
Akteneinsicht, ohne daß für die
Verzögerung zwingende Gründe vorlagen.
Auch nach meiner Einschaltung durch die
Betroffene wurde die Akteneinsicht vom
Universitätsklinikum noch nicht sofort
gewährt.
- Als der Patientin schließlich die
Krankenakte zur Einsicht vorgelegt wurde
und sie wegen der zuvor aufgetretenen
Probleme nachfragte, ob dies die
vollständigen Krankenunterlagen seien,
wurde diese Frage zwar vom
Universitätsklinikum mündlich bejaht; das
Klinikum war jedoch nicht bereit, dies
auch schriftlich zu bestätigen.
Dem Klinikum hatte ich daraufhin mitgeteilt, daß die Ablehnung der schriftlichen Bestätigung, daß die vollständige Krankenakte vorgelegt wurde, mit dem Ziel der Akteneinsichtsregelung nicht vereinbar ist: Diese Regelung zielt darauf ab, daß für die Patienten Transparenz hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hergestellt wird. Dieses Ziel wird aber gerade nicht erreicht, wenn einer Patientin zwar Unterlagen vorgelegt werden, sie aber im unklaren darüber gelassen wird, ob und ggf. welche weiteren personenbezogenen Unterlagen außerdem im Klinikum zu ihrer Person vorhanden sind. In diesem Fall wollte die Patientin sich ausdrücklich - aufgrund der vorher aufgetretenen und in der Verantwortung des Klinikums liegenden Umstände - über die Vollständigkeit der Krankenunterlagen informieren. Dann aber muß das Klinikum die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen und dies auch bestätigen.
Darüber hinaus hatte ich das Klinikum um Stellungnahme zu der Frage gebeten, wie künftig das Verfahren bei der Einsichtnahme in Krankenakten durch Patienten so organisiert werden kann, daß Akteneinsicht komplikationslos und zeitnah gewährleistet ist.
In der Zwischenzeit hat das Klinikum entsprechend meiner Forderung - wenn auch erst nach einigen Monaten - der Betroffenen die gewünschte schriftliche Bestätigung über die Vollständigkeit der ihr vorgelegten Krankenakte übersandt. Im übrigen hat mir das Klinikum mitgeteilt, aufgrund meiner Ausführungen sei verfügt worden, daß der Verwaltung des Klinikums jedes Patientenschreiben vorzulegen ist, dessen Einsichtnahmebegehren - aus welchen Gründen auch immer - nicht innerhalb einer angemessenen Frist von der jeweiligen Station und den behandelnden Ärzten stattgegeben werden kann. Diese Fälle werden dann von der Abteilung für Rechtsangelegenheiten sorgfältig geprüft. Aufgrund dieser Stellungnahme gehe ich davon aus, daß künftig keine vergleichbaren Probleme in diesem Klinikum mehr auftreten werden.