7.3
Das Schulverwaltungsprogramm LUSD
Das neue landeseinheitliche Schulverwaltungsprogramm LUSD verbessert den datenschutzrechtlichen Standard an hessischen Schulen.
Im Laufe der letzten Jahre haben mit der zunehmenden Automatisierung der Verwaltungsaufgaben an hessischen Schulen die verschiedensten Anwendungsprogramme Verbreitung gefunden. So hat beispielsweise das Hessische Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung (HIBS) die selbstentwickelten Programme "Schülerindividualdatei" (SID) und "Gymnasiale Oberstufe" (GO) im Katalog der Angebote. Beide Programme sind häufig anzutreffen, teilweise neben selbst geschriebenen Programmen schulischer Mitarbeiter. Im Februar 1996 stellte das HIBS mir erstmals die Grundlagen eines Schulverwaltungsprogramms vor, das sich "Lehrer- und Schüler-Datenbank" (LUSD) nennt. Es wird als landesweit einheitliches, modernes Schulverwaltungsprogramm für alle hessischen Schulformen entwickelt und soll die beiden genannten Programme ablösen.
Unter Verwendung der Windows-Oberfläche soll das LUSD alle klassischen Schulverwaltungsaufgaben unterstützen und zudem bei der oft aufwendigen Erstellung der Schulstatistik helfen. Im Rahmen meiner Verfahrensbeteiligung konnten einige Korrekturen am Umfang der vorgesehenen Datenspeicherungen angebracht werden. Positiv zu bewerten ist, daß das Programm die Forderung aus der "Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen" vom 30. November 1993 (ABl. 1994, S. 114) nach präziser Festlegung der Zugriffsberechtigungen umsetzt.
Anl. 5, Nr. 2., 5. Spiegelstrich
Bei der Festlegung der Zugriffsberechtigung
für automatisierte Dateien mit
personenbezogenen Daten ist darauf zu
achten, daß die Zugriffsberechtigung auf den
zur Aufgabenerledigung notwendigen Teil der
Datenbestände und auf die notwendige Art des
Zugriffs (Lesen, Schreiben usw.) beschränkt
wird. Die Zugriffsberechtigung ist
schriftlich festzulegen.
So kann die Lehrkraft bei der Eingabe der Zeugnisnoten beispielsweise nur auf ihre eigene Klasse zugreifen. Ich begrüße die landesweite Entwicklung des Programms, weil sich damit ein besserer Datenschutzstandard verbinden läßt. So sieht das Programm auch eine zweifache Zugangskontrolle vor: das Paßwort und den Schlüssel der User-Gruppe. Auch ist damit ein Problem zumindest teilweise gelöst, das einen hohen praktischen Stellenwert hat: Das Programm sieht - wie in der o.g. Verordnung verlangt - eine Verschlüsselung der Daten vor.
Anl. 5, Nr. 2, 11. Spiegelstrich
Personenbezogene Daten dürfen nur auf
Disketten oder verschlüsselt auf der
Festplatte des Systems gespeichert werden.
Eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung des Programms kann allerdings erst erfolgen, wenn praktische Erfahrungen vorliegen.