7.5
Die neue Broschüre zum Datenschutz in Schulen
Die im Jahre 1995 verteilte neue Broschüre zum Datenschutz in Schulen soll allen betroffenen Behörden und interessierten Schülern und Eltern Hilfestellung leisten bei der Umsetzung der umfangreichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Schulverwaltung.
Wie ich bereits in meinem 22. Tätigkeitsbericht, Ziff. 12.1 und 23. Tätigkeitsbericht, Ziff. 8.1 berichtet hatte, sind mit der seit 15. Februar 1994 geltenden "Rechtsverordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen" vom 30. November 1993 (ABl. 1994, S. 114) für die Verwaltung hessischer Schulen datenschutzrechtliche Regeln eingeführt worden, die den Besonderheiten der Schulen Rechnung tragen und verschiedene allgemeine Forderungen des Hessischen Datenschutzgesetzes für den Schulbereich in notwendigem Umfang konkretisieren.
Da neue Vorschriften zwar einerseits Rechtsklarheit bringen, andererseits aber erfahrungsgemäß auch neue Fragen aufwerfen, sah ich zum einen die Notwendigkeit, den Schulverwaltungen bei der Anwendung der verschiedenen datenschutzrechtlichen Regelwerke Hilfestellung zu leisten. Zum andern war das rein praktische Problem zu lösen, daß die von der staatlichen Datenverarbeitung eigentlich Betroffenen, im Schulbereich also die Schüler, die Eltern und Lehrkräfte, oft unzureichende Kenntnisse haben über die datenschutzrechtlichen "Spielregeln".
Deshalb entstand die Broschüre "Datenschutz in Schulen". Sie soll - auch für den Laien verständlich - das neue schulische Datenschutzrecht erläutern, ohne die Dimensionen eines Fachkommentars zu erhalten. Dankenswerterweise hat das Hessische Kultusministerium entscheidend dabei mitgewirkt, die Broschüre an alle interessierten Kreise zu verteilen, insbesondere an alle hessischen Schulen und Schulbehörden. Es bleibt zu hoffen, daß die Broschüre nicht nur den Bücherschrank des Schulleiters oder schulischen Datenschutzbeauftragten ziert, sondern zu Verbesserungen und zu einem erhöhten Verständnis der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen führt. Die Broschüre kann bei meiner Dienststelle jederzeit kostenlos angefordert werden.