13. Ausländer

13.1
Smart-Card im Asylverfahren

Derzeit wird geprüft, ob eine sog. Machbarkeitsstudie für die Einführung einer Smart-Card für alle Asylbewerber in Auftrag gegeben wird. Die Karte soll eine Fülle von Daten enthalten. Eingesetzt werden soll sie zu Kontrollzwecken und fürsorglichen Leistungszwecken. Sollte die Entscheidung für eine Machbarkeitsstudie fallen, werde ich mich um eine Beteiligung zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt bemühen.

Eine Arbeitsgruppe, die sich im Juli 1996 konstituierte und in der Vertreter der Innnenressorts verschiedener Bundesländer sowie das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vertreten sind, prüft derzeit, ob eine sog. Machbarkeitsstudie zur Einführung einer Smart-Card im Asylverfahren in Auftrag gegeben werden soll.

Nach ersten wenig konkreten Überlegungen aus dem Jahr 1994 geht es danach um folgendes: Für jeden Asylbewerber soll die Smart-Card obligatorisch eingeführt werden. Die Karte soll eine Fülle von Daten enthalten, die aus ganz unterschiedlichen Lebenssachverhalten stammen: u.a. biometrische Daten des Fingerabdrucks, Lichtbild, Daten zum Asylverfahren, zum Empfang von Sachleistungen und anderen Unterstützungsleistungen, zur Arbeitserlaubnis sowie zu Leistungen von Dritten.

Der Einsatz der Karte ist für unterschiedliche Zwecke vorgesehen. Verfolgt werden sowohl repressive Kontrollzwecke (Zutrittskontrolle, Aufenthaltskontrolle, Asylverfahren) als auch fürsorgliche Leistungszwecke (Empfang von Leistungen etc.).

Ich habe mich in einer Stellungnahme gegenüber dem Hessischen Miniserium des Innern, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz bisher auf allgemeine Bemerkungen beschränkt. Neben den in der Vergangenheit bereits realisierten Maßnahmen zur Kontrolle und Überwachung der ausländischen Bevölkerung würde mit der Smart-Card ein weiteres Kontrollinstrument geschaffen. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sollten deshalb die vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung des Asylverfahrens erst ausgeschöpft werden. Die Einführung einer Smart-Card würde eine Fülle datenschutzrechtlicher Probleme aufwerfen. Erforderlich wären beispielsweise klare Differenzierungen der Schreib- und Leserechte der beteiligten Behörden, um sicherzustellen, daß jede Stelle nur auf den zu ihrer Aufgabenerfüllung nötigen Datensatz Zugriff erhält. Höchste Priorität hätte für mich auch die Herstellung von Transparenz für den Betroffenen, für den jederzeit ersichtlich sein muß, welche Behörde zu welchem Zweck Zugriff auf welchen Datensatz erhält.

Die Arbeitsgruppe, in der die Auftragsvergabe für eine sog. Machbarkeitsstudie geprüft wird, hat zugesagt, die Datenschutzbeauftragten zum frühest möglichen Zeitpunkt bei der Erstellung der Studie zu beteiligen. Sollte die Auftragserteilung positiv entschieden werden, werde ich mich erneut an das zuständige Hessische Ministerium des Innern, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz wenden.

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