21.2
Entwurf eines Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Hessen
(23. Tätigkeitsbericht, Ziff. 30.2)

Im 21. Tätigkeitsbericht (Ziff. 2) hatte ich anläßlich einer Prüfung von Akten über die Sicherheitsüberprüfung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes beim Landesamt für Verfassungsschutz darauf hingewiesen, daß für das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muß. Der vom Hessischen Ministerium des Innern angefertigte Entwurf, über den ich im 22. Tätigkeitsbericht (Ziff. 2) und 23. Tätigkeitsbericht (Ziff. 30.2) berichtet hatte, wurde leider - entgegen anders lautender Ankündigungen - wiederum nicht in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Wie ich bereits mehrfach betont habe, halte ich es für nicht mehr hinnehmbar, daß für einen derart sensiblen Bereich wie den der Sicherheitsüberprüfung immer noch keine gesetzlichen Regelungen vorliegen.

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