8. Hochschulen

8.1
Klausurnoten am Schwarzen Brett

Die Mitteilung über die Klausurnoten an die Studenten kann am Schwarzen Brett nur dann erfolgen, wenn die Liste die Note in Verbindung mit der Matrikelnummer enthält, den Namen des Studenten jedoch nicht nennt.

Zweifellos hat die datenschutzrechtliche Sensibilität auch in den Hochschulverwaltungen in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Kritische Hochschulmitarbeiter und hinterfragende Studenten lassen manche Mißstände erst gar nicht entstehen. Gleichwohl gibt es auch hier überraschende Rückfälle. Einer Beschwerde nachgehend, mußte ich feststellen, daß im medizinischen Bereich der Philipps-Universität Marburg ein praktischer, aber eindeutig rechtswidriger Weg beschritten wurde, den Studenten die Klausurergebnisse mitzuteilen. Eine Liste mit Namen, Vornamen und dazugehörigen Klausurnoten wurde außen an der Hintereingangstür des betroffenen Medizinischen Instituts aufgehängt. Die Tür führt zu einem öffentlichen Park und ist insoweit für jedermann zugänglich. Diese Praxis bewirkt faktisch auch eine Übermittlung an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereiches. Die Voraussetzungen der diesbezüglichen Vorschrift, nämlich § 16 Abs. 1 HDSG, sind jedoch eindeutig nicht erfüllt.

§ 16 HDSG
(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist über §§ 11 und
13 hinaus zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden können.

Es ist davon auszugehen, daß Parkbesucher an der Kenntnisnahme der Klausurnoten keinerlei berechtigtes Interesse haben. Darüberhinaus besteht kein Zweifel, daß der betroffene Student die Weitergabe seiner Noten weder an seine Kommilitonen noch an die Öffentlichkeit als hinnehmbar ansieht. Umgehend habe ichdaher das zuständige Instiut gebeten, diese Liste abzuhängen und sich einer üblichen, datenschutzrechtlich unbedenklichen Praxis anzuschließen, die das Problem der aktuellen Mitteilung über Noten an die Studenten löst. Die auszuhängende Liste verbindet die Note lediglich mit der entsprechenden Matrikelnummer des betroffenen Studenten und sie wird am Schwarzen Brett in hochschulinternen Räumen aufgehängt. Die Verwendung der Matrikelnummer gewährleistet faktisch, daß regelmäßig nur der betroffene Student seine Prüfungsergebnisse zur Kenntnis nehmen kann.

Inhalt, <=, =>,