24.4 Smart-Card im Asylverfahren
(25. Tätigkeitsbericht  Ziff.13.1)

Im letzten Tätigkeitsbericht hatte ich von Plänen des Bundesministeriums des Innern berichtet, eine Smart-Card für alle Asylbewerber einzuführen. Im Dezember 1996 hat die Bund-/Länder-Arbeitsgruppe eine Leistungsbeschreibung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Einsatz einer Smart-Card im Asylverfahren vorgelegt. Nach einer EU-weiten Ausschreibung erhielt die Firma ORGA Kartensysteme den Zuschlag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie. Die Prüfung sowohl der volkswirtschaftlichen als auch der rechtlichen Aspekte soll durch Subunternehmer erfolgen. Diese soll Ende April nächsten Jahres abgeschlossen sein.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz ist in dem Bund-/Länder-Arbeitskreis nicht vertreten. Es hält die Einführung einer derartigen Smart-Card nach wie vor nicht für zweckmäßig und lehnt das Projekt deshalb ab.

 

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