Die Beschlüsse des 62. Deutschen Juristentages Bremen 1998
D. Abteilung Öffentliches Recht
Thema: Geben moderne Technologien und die europäische Integration Anlaß, Notwendigkeit und Grenzen des Schutzes personenbezogener Informationen neu zu bestimmen?
2. Bei der gebotenen Neuorientierung muß der Datenschutz als konstitutiver Teil einer umfassenden Informationsordnung begriffen werden, für die das – auf den Gedanken der Informationsgerechtigkeit ausgerichtete – Informationsrecht den rechtlichen Rahmen bildet.
angenommen: 40:3:1
Geboten ist eine Informationsordnung, die u.a. den Zugang zu Informationen und den Umgang mit Informationen insbesondere im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten regelt.
angenommen: 38:3:2
Vergleichbar schutzbedürftige Informationen juristischer Personen (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) sind einzubeziehen.
angenommen: 35:10:2
Das Datenrecht ist als Datenverkehrsordnung auszugestalten.
angenommen: 35:6:4
c) Die Fortentwicklung der Informationsgesellschaft verlangt danach, Prinzipien des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationsverarbeitung zum integralen Bestandteil der Produkte, Dienstleistungen und Beratungen zu machen. (Antrag Büllesbach)
angenommen: 40:1:4
Elektronischer Handel kann nur sicher funktionieren, wenn die freie Benutzung von kryptographischen Produkten und Dienstleistungen gewährleistet ist. (Antrag Büllesbach)
angenommen: 36:1:8
Eine Beschränkung des Gebrauchs von Verschlüsselungstechniken ist daher abzulehnen. (Antrag Büllesbach)
angenommen: 35:1:9