25.4
Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz
(25. Tätigkeitsbericht, Ziff. 13.1)
Im letzten Tätigkeitsbericht (Ziff. 13.1) hatte ich berichtet, daß das Bundesministerium des Innern nach sechs Jahren einen Entwurf für die nach § 104 Ausländergesetz (AuslG) zu erstellenden Verwaltungsvorschriften vorgelegt hat.
Der überarbeitete Entwurf des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni 1998 hat - was die datenschutzrechtlichen Probleme betrifft - nur marginale Verbesserungen erfahren. Positiv zu bewerten ist, daß das Hessische Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz fast alle meine Vorschläge als Abänderungsanträge im Bundesrat eingebracht hat.