25.5
Smart-Card im Asylverfahren
(26. Tätigkeitsbericht, Ziff. 24.4)
In den letzten Tätigkeitsberichten hatte ich von Plänen des Bundesministeriums des Innern berichtet, eine Smart-Card für Asylbewerber einzuführen. Die jedem Asylbewerber auszuhändigende Smart-Card soll eine Reihe von Daten enthalten: u.a. biometrische Daten des Fingerabdrucks, Lichtbild, Daten zum Asylverfahren, sowie Daten über die Berechtigung zum Empfang von Leistungen. Der Einsatz der Karte ist für unterschiedliche Zwecke vorgesehen. Zunächst dient die Karte als Identifikationsnachweis. Vor allem soll sie aber auch die Kommunikation zwischen den am Asylverfahren beteiligten Behörden verbessern, indem die oder der Betroffene die Karte bei der entsprechenden Behörde vorlegt und damit von einem eindeutigen Datensatz ausgegangen werden kann. Genutzt werden soll die Karte im übrigen auch bei der Vergabe von Leistungen und bei der Aufenthaltskontrolle.
Mittlerweile hat die Firma ORGA-CONSULT GmbH in Paderborn die vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie erstellt. Nach meinen Informationen wurde die Studie Anfang Juli dieses Jahres an das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge versandt. Derzeit liegt den zuständigen Landesministerien und den Datenschutzbeauftragten die Machbarkeitsstudie noch nicht vor. Sobald ich die Unterlagen erhalte, werde ich mich dazu äußern.