25.6
Entwurf eines Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Hessen

(26. Tätigkeitsbericht, Ziff. 24.5)

 

Seit sechs Jahren weise ich in fast jedem meiner Tätigkeitsberichte darauf hin, daß das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung einer gesetzlichen Grundlage bedarf.

 

Das Hessische Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz hat mir nun mitgeteilt, daß die Beratungen über den Entwurf eines Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes nicht zum Abschluß gebracht werden konnten und daher mit einem abschließenden Ergebnis nicht in dieser Legislaturperiode zu rechnen ist.

 

Ich halte es nicht für akzeptabel, daß in einem Bereich, in dem derart weitgehende Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfolgen, immer noch ohne konkrete gesetzliche Regelung gearbeitet wird. In dieser Sicht bestärken mich auch verschiedene Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen. Auch der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz hat in einer Rundfunksendung im November 1998 mitgeteilt, daß nach seinem Eindruck zu häufig Sicherheitsüberprüfungen unter übertriebenen Geheimhaltungsstufen veranlaßt werden.

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