3. Europa
3.1
Schengener Durchführungsübereinkommen
Auch im vergangenen Jahr nahm der Hessische Datenschutzbeauftragte – vertreten durch eine Mitarbeiterin – zugleich für die anderen Landesdatenschutzbeauftragten an den Sitzungen der Gemeinsamen Kontrollinstanz für das Schengener Informationssystem in Brüssel teil. Der Beitrag stellt die Arbeitsschwerpunkte dar.
3.1.1
Allgemeines
Die Gemeinsame Kontrollinstanz hat sich durch den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 um zehn weitere Delegationen vergrößert. Diese haben allerdings noch einen Beobachterstatus, da das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) für diese Staaten noch nicht in Kraft gesetzt wurde.
Der Vorsitz der Gemeinsamen Kontrollinstanz wechselte im Dezember 2003 von Italien zu dem Niederländer Ulco van de Pol. Als Vertreterin wurde die portugiesische Delegierte Isabell Cruz gewählt.
Im April 2004 erschien der bereits seit Dezember 2003 in Englisch vorliegende Tätigkeitsbericht der Gemeinsamen Kontrollinstanz für die Jahre 2003 und 2004 endlich in deutscher Sprache. Er kann beim BfD oder mir bezogen werden.
Im September d. J. fand erstmals im Anschluss an die regulären Sitzungen in Brüssel eine gemeinsame Sitzung der Kontrollgremien für Schengen, Europol, Eurojust und das Zollinformationssystem in Anwesenheit des Europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx und seines Vertreters statt. Ziel dieser erneut geplanten Zusammenkunft war eine bessere Zusammenarbeit der vier Kontrollinstanzen. Diese ist vor dem Hintergrund umso wichtiger, als die Überlegungen zur Zusammenlegung der Kontrollinstanzen aber auch der Harmonisierung des für sie geltenden materiellen Rechts konkreter werden. An dieser Entwicklung wird sich die Gemeinsame Kontrollinstanz für Schengen durch Stellungnahmen und Diskussionen aktiv beteiligen.
3.1.2
Entwicklungen des Schengener Informationssystems
Wichtigstes Thema in der Gemeinsamen Kontrollinstanz war die Auseinandersetzung mit Plänen zu einer Erweiterung des Schengener Informationssystems (SIS), dem so genannten SIS II (32. Tätigkeitsbericht, Ziff. 3.2).
Die Schaffung einer neuen Generation des Schengener Informationssystems mit einer neuen Technik ist notwendig, weil das jetzige SIS nur für 18 Staaten ausgelegt ist, der Kreis der Teilnehmer sich aber auf 25 erhöht hat.
Allerdings wird dies auch zum Anlass genommen, das System effizienter auszubauen und den Wünschen bestehender oder potenzieller Nutzer entgegenzukommen. Aus dem Zusammenspiel der diskutierten Änderungsvorschläge geht jedenfalls hervor, dass sich das SIS von einem reinen Abfragesystem (ist die betroffene Person im SIS registriert oder nicht?) zu einem Analyseinstrument für die Polizeibehörden und andere Stellen entwickelt.
3.1.2.1
Bereits feststehende Änderungen
Im letzten Tätigkeitsbericht (Ziff. 3.2.1) hatte ich von einigen Änderungen des SDÜ berichtet, die demnächst erfolgen sollten. Dies betraf u. a.
Mittlerweile ist die entsprechende Verordnung des Rates der Europäischen Union über die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem in Kraft getreten (ABl. der Europäischen Gemeinschaften L 162 vom 30. April 2004), sie wird aber – auch wegen der fehlenden technischen Vorkehrungen – noch nicht angewandt. Der Beschluss des Rats zum gleichen Thema (ABl. C 160 vom 4. Juli 2002) konnte wegen eines Parlamentsvorbehalts Schwedens noch nicht vom Rat angenommen werden, andere Hinderungsgründe stehen dem aber nicht entgegen.
3.1.2.2
In der Diskussion befindliche Vorschläge
Aus neueren Unterlagen der Kommission und des Rats ergibt sich, dass SIS II ein so genanntes flexibles Instrument werden soll, das sich neuen Gegebenheiten anpassen und das innerhalb eines vertretbaren zeitlichen Rahmens und ohne größere Kosten und Anstrengungen Benutzeranfragen gerecht werden kann. Diese Erweiterungsmöglichkeit betrifft zum einen den Zugriff weiterer Behörden und öffentlicher Stellen. Beispielsweise gibt es einen Vorschlag der Kommission, wonach Fahrzeugzulassungsstellen auf das SIS zugreifen sollen. Derzeit nicht mehr in der Diskussion scheint der Zugriff privater Stellen zu sein.
Zum anderen geht es um zusätzliche in das SIS aufzunehmende Datenkategorien. Im letzten Tätigkeitsbericht (Ziff. 3.2.2) hatte ich von der Übernahme der Daten aus dem europäischen Haftbefehl berichtet (ABl. L 190 vom 18. Juli 2002). Es geht aber auch um Daten aus anderen EU-Datenbanken wie z. B. EUROPOL oder dem Zollinformationssystem. In der Diskussion sind weiterhin biometrische Daten wie Lichtbilder und Fingerabdrücke.
Die Gemeinsame Kontrollinstanz hat sich in einer Stellungnahme vom 24. Mai 2004 mit den Plänen für ein so genanntes "flexibles" System auseinander gesetzt und hat auf verschiedene Probleme hingewiesen. Ein derartiges flexibles System sei für eine schleichende Funktionserweiterung anfälliger, weil die Realisierung der Wünsche unterschiedlichster Interessenten dazu führen könne, dass das System Informationen für Zwecke verarbeite, die ursprünglich gar nicht vorgesehen waren. Zum anderen sei eine angemessene Beurteilung der potenziellen Auswirkungen eines derartigen "flexiblen" Systems kaum denkbar, weil seine endgültige Form nicht absehbar sei. Die Gemeinsame Kontrollinstanz warnte vor einer Entwicklung dahingehend, dass vermeintliche technische Sachzwänge über die Art und Weise der Rechtsetzung mitbestimmen. Sie regte an, in einem ersten Schritt eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, um festzustellen, welche Auswirkungen bestimmte Funktionserweiterungen des SIS auf die Rechte Einzelner haben. Auf der Grundlage einer derartigen Folgenabschätzung sollte dann ein neuer rechtlicher Rahmen erarbeitet werden.
3.1.3
Gemeinsame Überprüfung der Ausschreibungen zu Drittausländern
Im letzten Tätigkeitsbericht (Ziff. 3.3) hatte ich berichtet, dass die Gemeinsame Kontrollinstanz eine Überprüfung der Ausschreibungen von Drittausländern zur Einreiseverweigerung in allen Schengenstaaten beschlossen hat. Deutschland hat die Überprüfung abgeschlossen (die Prüfung in Hessen wird unter Ziff. 3.2 dargestellt). Auch die meisten anderen Länder haben ihre Prüfberichte erstellt und dem Sekretariat übermittelt. Derzeit wird vom Sekretariat der Gemeinsamen Kontrollinstanz eine Synthese der Ergebnisse erstellt, um dann Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten.
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