Die Meldung nach § 4 d BDSG kann ab sofort in elektronischer Form abgegeben werden. Das hier bereit gestellte Formular kann am Bildschirm ausgefüllt werden und direkt per E-Mail an den Hessischen Datenschutzbeauftragten übermittelt werden. Anstelle der bisher zu leistenden Unterschrift geben Sie bitte zukünftig einen Ansprechpartner in der Meldung an, der Fragen zur Registermeldung beantworten kann.