Am 25. September 2005 erschien ein Artikel in der Ärztezeitung zum Thema USB-Sticks als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte, zu dem der Hessische Datenschutzbeauftragte Stellung genommen hat.
Die beiden Stellungnahmen wurden als "Leserkommentar" veröffentlicht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 25.09.2009 haben Sie den Artikel "Datenschutzbeauftragter bewertet Sicherheit von Stick" veröffentlicht. Zu diesem Artikel stellt der Hessische Datenschutzbeauftragte klar:
"Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat auf Anfrage der Landesärztekammer Hessen eine ausführliche Stellungnahme zum USB-Stick der Firma maxiDoc abgegeben. In der Stellungnahme wurden zahlreiche rechtliche und technische Aspekte thematisiert. Die Stellungnahme differenziert u.a. zwischen dem Einsatz eines USB-Sticks auf Reisen, für den vorübergehenden Transport von Befunden und für die dauerhafte Speicherung einer Krankenakte.
Das Zitat, die Sicherheit sei mit "gut" bewertet worden, wurde nicht der Stellungnahme entnommen.
Zum Einsatz des USB-Sticks für eine Krankenakte wurde keine Bewertung abgegeben.
Nicht der Test, sondern Test, Dialog mit dem Anbieter und programmtechnische Anpassungen haben 8 Monate beansprucht.
Ein datenschutzrechtlicher Vergleich von USB-Stick und Gesundheitskarte war nicht Gegenstand der Stellungnahme.
Da die Stellungnahme gegenüber der Landesärztekammer abgegeben wurde, wird sie vom Hessischen Datenschutzbeauftragten nicht veröffentlicht."
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
"Es trifft zu, dass die in der ursprünglichen Maxidoc-Version gefundenen Mängel weitgehend beseitigt wurden. Inwieweit weitere dem Hersteller mitgeteilte Mängel ebenfalls behoben wurden, ist dem Hessischen Datenschutzbeauftragten nicht bekannt, da er weder die neueste Version noch einen Prüfauftrag hat."
Der Hessische Datenschutzbeauftragte