Hinweise zur Nutzung des Internets an Schulen


Die Kultusministerkonferenz hat rechtliche Hinweise zur Nutzung des Internets an Schulen erarbeitet, die auch ein Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen einschließen. Diese Informationen geben allen Schulen eine wichtige Orientierung zur Internetnutzung im Unterricht.

Die rechtlichen Hinweise behandeln Themen wie

  • Aufsicht und Kontrolle der Schule
  • Technische Vorkehrungen
  • Aufsicht bei der Nutzung des Internet im Unterricht
  • Aufsicht bei der Nutzung des Internets außerhalb des Unterrichts
  • Inhalte einer Nutzungsordnung
  • Schuleigene Homepage

Zusätzlich werden schulrelevante Aussagen des Medienrechts, des Jugendschutzes, des Urheberrechts und des Datenschutzes im Zusammenhang mit einer Internetnutzung vorgestellt. Mit dem Muster einer Benutzerordnung erhalten Schulen eine praktische Hilfe zur Regelung und Organisation der Internetnutzung.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte empfiehlt ergänzend die Orientierungshilfen zu technischen Fragen.


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Stand: 12.11.2007