Vorwort des Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch im Juni 2009
Der europäische Staatenverbund ist nur als Verbund von Verfassungsstaaten vorstellbar. Verfassungsstaaten erfordern eine adäquate Datenschutzkultur, aus der sich ein europäisches Datenschutzverständnis entwickelt. Im Staatenverbund bestehen naturgemäß Ungleichheiten. Auch das Datenschutzniveau der Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene ist nicht gleich. Das Datenschutzniveau in der Bundesrepublik Deutschland ist dabei besonders hoch. Fraglich ist, ob bei einem näheren Zusammenwachsen der Staaten des europäischen Staatenverbunds das Datenschutzniveau stärker angeglichen werden muss oder ob Spielraum bleibt für das deutsche höhere Datenschutzniveau. Mit dieser Thematik beschäftigt sich die vorliegende Schrift, die die Beiträge zu der vom Hessischen Datenschutzbeauftragten gemeinsam mit der Goethe-Universität Frankfurt veranstalteten Tagung vom 9. Dezember 2008 enthält.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte bedankt sich für die Kooperation der Universität Frankfurt, namentlich durch Prof. Dr. Kadelbach, ohne deren Hilfe die Tagung nicht hätte durchgeführt werden können.
Begrüßung und Moderation
Prof. Dr. Stefan Kadelbach(Goethe-Universität Frankfurt am Main)
Der Vertrag von Lissabon: Konzeption - Struktur - Justiz und Innenpolitik Prof. Dr. Jan Bergmann (Richter am VGH mannheim)
Informationsaustausch und Datenschutz in der EU nach geltendem Recht Prof. Dr. Antje Hatje (Universität Hamburg)
Folgerungen aus der Vergemeinschaftung der Justiz- und Innenpolitik für den Datenschutz Thomas Zerdick GD Justiz, Freiheit und Sicherheit, C5 Datenschutz (EU - Kommission)
Das Grundrecht auf Datenschutz in Art. 8 der Grundrechtscharta Prof. Dr. Gabriele Britz (Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Vorgang des Rechts auf informatielle Selbstbestimmung nach Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs 1 GG vor dem AEUV
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch (Hessischer Datenschutzbeauftragter)