Die Geschäfts- / Vereinsführung erfolgt im Regelfall durch erhenamtliche Kräfte in deren Freizeit. Dadurch sind die betroffenen Vereinsvorstände bzw. Geschäftsführer auf eine schnellstmögliche Aufgabenerfüllung unter Zuhilfenahme der sich durch den EDV-Einsatz bietenden Möglichkeiten angewiesen. In vielen Vereinen ist man darüber hinaus bestrebt, die Aufgaben auf möglichst viele Beteiligte zu verlagern.
Hierdurch ergeben sich bei der Vereinsarbeit vielfältige Berührungspunkte mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, welches das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankerte Grundrecht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten soll.
Als Arbeitshilfe steht das Arbeitspapier
"Datenschutz im Verein" des Innenministeriums Baden-Württemberg (ehemalige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in Baden-Württemberg) zur Verfügung.