Hessisches Gesetz über das Liegenschaftskataster und die Landesvermessung
Ausszug aus demHessischen Gesetz über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen (Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz – HVGG)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Öffentliches Vermessungs- und Geoinformationswesen
§ 1 Auftrag
§ 2 Öffentliches Vermessungswesen
§ 3 Öffentliches Geoinformationswesen
§ 4 Wahrnehmung der Aufgaben des öffentlichen Vermessungswesens
Zweiter Abschnitt
Raumbezug
§ 5 Amtliches Raumbezugssystem
§ 6 Zuständigkeit
Dritter Abschnitt
Geotopografie
§ 7 Amtliche Geotopografie
§ 8 Zuständigkeit
Vierter Abschnitt
Liegenschaftskataster
§ 9 Allgemeines
§ 10 Nachweis der Liegenschaften
§ 11 Fortführung
§ 12 Beglaubigung
§ 13 Grenzfeststellung, Grenzfeststellungsvertrag
§ 14 Abmarkung
§ 15 Zuständigkeit
Fünfter Abschnitt
Bereitstellung und Verwendung der Datenbanken des öffentlichen Vermessungswesens
§ 16 Zugang zu den Datenbanken des öffentlichen Vermessungswesens
§ 17 Automatisierter Abruf von Daten
§ 18 Verwendung der Datenbanken des öffentlichen Vermessungswesens
Sechster Abschnitt
Pflichten und Befugnisse
§ 19 Melde- und Auskunftspflichten
§ 20 Aktualität des Nachweises von Flurstücken
§ 21 Aktualität des Nachweises von Gebäuden
§ 22 Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen
§ 23 Einbringen und Erhaltung von Grenz- und Vermessungsmarken
Siebter Abschnitt
Besondere Kostenregelungen
§ 24 Kostenregelungen durch Kooperationsvereinbarungen
§ 25 Ausnahmen von Gebühren- und Kostenbefreiungen
Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten
§ 26 Ordnungswidrigkeitstatbestände und Ahndung
Neunter Abschnitt
Unschädlichkeitszeugnisse
§ 27 Allgemeines
§ 28 Voraussetzungen
§ 29 Verfahren
§ 30 Zuständigkeit
Zehnter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 31 Übergangsvorschriften
§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen
§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Stand: 06.12.2007