Landeshaushaltsordnung


Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Fassung vom 15. März 1999 (GVBl. I S. 248), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2007 (GVBl. I S. 908)

INHALTSÜBERSICHT

Teil I
Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans
§ 2 Bedeutung des Haushaltsplans
§ 3 Wirkungen des Haushaltsplans
§ 4 Haushaltsjahr
§ 5 Verwaltungsvorschriften
§ 6 Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
§ 7 a Leistungsbezogene Planaufstellung und Bewirtschaftung
§ 8 Grundsatz der Gesamtdeckung
§ 9 Beauftragter für den Haushalt
§ 10 Unterrichtung des Landtags, Mitwirkung bei der Planung für die Gemeinschaftsaufgaben

Teil II
Aufstellung des Haushaltsplans und des Finanzplans

§ 11 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip
§ 12 Geltungsdauer der Haushaltspläne
§ 13 Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan
§ 14 Übersichten zum Haushaltsplan, Funktionenplan
§ 15 Bruttoveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel
§ 16 Verpflichtungsermächtigungen
§ 17 Einzelveranschlagung, Erläuterungen, Planstellen
§ 18 Kreditermächtigungen
§ 19 Übertragbarkeit
§ 20 Deckungsfähigkeit
§ 21 Wegfall- und Umwandlungsvermerke
§ 22 Sperrvermerk
§ 23 Zuwendungen
§ 24 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 25 Überschuss, Fehlbetrag
§ 26 Landesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger
§ 27 Voranschläge
§ 28 Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans
§ 29 Beschluss über den Entwurf des Haushaltsplans
§ 30 Vorlage
§ 31 Finanzplanung, Berichterstattung zur Finanzwirtschaft
§ 32 Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
§ 33 Nachtragshaushaltsgesetze

Teil III
Ausführung des Haushaltsplans

§ 34 Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben
§ 35 Bruttonachweis, Einzelnachweis
§ 36 Aufhebung der Sperre
§ 37 Über- und außerplanmäßige Ausgaben
§ 38 Verpflichtungsermächtigungen
§ 39 Gewährleistungen, Kreditzusagen, kreditfinanzierte Ausgaben
§ 40 Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung
§ 41 Haushaltswirtschaftliche Sperre
§ 42 Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen
§ 43 Kassenmittel, Betriebsmittel
§ 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
§ 45 Sachliche und zeitliche Bindung
§ 46 Deckungsfähigkeit
§ 47 Wegfall- und Umwandlungsvermerke
§ 48 Einstellung und Versetzung von Beamten
§ 49 Einweisung in eine Planstelle
§ 50 Umsetzung von Mitteln und Planstellen
§ 51 Besondere Personalausgaben
§ 52 Nutzungen und Sachbezüge
§ 53 Billigkeitsleistungen
§ 54 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 55 Öffentliche Ausschreibung
§ 56 Vorleistungen
§ 57 Verträge mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes
§ 58 Änderungen von Verträgen, Vergleiche
§ 59 Veränderung von Ansprüchen
§ 60 Vorschüsse, Verwahrungen
§ 61 Interne Verrechnungen
§ 62 Kassenverstärkungsrücklage
§ 63 Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen
§ 64 Grundstücke
§ 65 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
§ 66 Unterrichtung des Rechnungshofs
§ 67 Prüfungsrecht durch Vereinbarung
§ 68 Zuständigkeitsregelungen
§ 69 Unterrichtung des Rechnungshofs

Teil IV
Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung

§ 70 Zahlungen
§ 71 Buchführung
§ 71 a Buchführung und Bilanzierung nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches
§ 72 Buchung nach Haushaltsjahren
§ 73 Nachweis des Vermögens und der Schulden
§ 74 Buchführung bei Landesbetrieben
§ 75 Belegpflicht
§ 76 Abschluss der Bücher
§ 77 Kassensicherheit
§ 78 Unvermutete Prüfungen
§ 79 Landeskassen, Verwaltungsvorschriften
§ 80 Rechnungslegung
§ 81 Gliederung der Haushaltsrechnung
§ 82 Kassenmäßiger Abschluss
§ 83 Haushaltsabschluss
§ 84 Abschlußbericht
§ 85 Übersichten zur Haushaltsrechnung
§ 86 Vermögensrechnungslegung
§ 87 Rechnungslegung der Landesbetriebe

Teil V
Rechnungsprüfung

§ 88 Aufgaben des Rechnungshofs
§ 89 Prüfung
§ 90 Inhalt der Prüfung
§ 91 Prüfung bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung
§ 92 Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen
§ 93 Gemeinsame Prüfung
§ 94 Zeit und Art der Prüfung
§ 95 Auskunftspflicht
§ 96 Prüfungsergebnis
§ 97 Bemerkungen
§ 98 Nichtverfolgung von Ansprüchen
§ 99 Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
§ 100 Prüfung durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter
§ 101 Rechnung des Rechnungshofs
§ 102 Unterrichtung des Rechnungshofs
§ 103 Anhörung des Rechnungshofs
§ 104 Prüfung der juristischen Personen des privaten Rechts

Teil VI
Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 105 Grundsatz
§ 106 Haushaltsplan
§ 107 Umlagen, Beiträge
§ 108 Genehmigung des Haushaltplans
§ 109 Rechnungslegung, Prüfung, Entlastung
§ 110 Wirtschaftsplan
§ 111 Prüfung durch den Rechnungshof
§ 112 Sonderregelungen

Teil VII
Sondervermögen

§ 113 Grundsatz

Teil VIII
Entlastung

§ 114 Entlastung

Teil IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 115 Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse
§ 116 Endgültige Entscheidung
§ 117 Stundung und Erlass von Gerichtskosten
§ 118 Personalwirtschaftliche Grundsätze für andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 119 Inkrafttrete


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Stand: 13.09.2011

 
 

§ 95
Auskunftspflicht

(1) Unterlagen, die der Rechnungshof zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, sind ihm auf Verlangen innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist zu übersenden oder seinen Beauftragten vorzulegen.

(2) Dem Rechnungshof und seinen Beauftragten sind die erbetenen Auskünfte zu erteilen.

(3) Die Auskunftspflicht nach Abs. 1 und 2 besteht auch, soweit hierfür in anderen Bestimmungen eine besondere Rechtsvorschrift gefordert wird, und umfasst auch elektronisch gespeicherte Daten.

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