Autoren:
Thomas Jandach (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg), Marit Köhntopp (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein), Ursula Meyer zu Natrup (Berliner Datenschutzbeauftragter), Peter Schaar (Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte), Wilfried Seiffert (Der Niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz), Kurt Urban (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg), Andreas Waldenspuhl, René Weichelt (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern), Holger Weigel (Der Hessische Datenschutzbeauftragte), Franz-Josef Wesener (Federführung), Michael Wilms (Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen).
"Ein konsequenter Datenschutz zählt zu den zentralen Akzeptanzvoraussetzungen der Informationsgesellschaft" ist Erkenntnis und Handlungsversprechen der Bundesregierung in ihrer Initiative "Info 2000 - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft". Für die Einlösung dieses Versprechens reichen bisherige Sicherheitsansätze nicht aus. Bisher wurden Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der Daten zum Schutz der Hersteller und Betreiber von Informations- und Kommunikationstechnik präferiert. Zukünftig ist der Schutz der persönlichen Daten der einzelnen und damit der Schutz der informationellen Selbstbestimmung in den Vordergrund zu stellen. Dies muß bereits beim Design und bei der Entwicklung technischer Systeme geschehen. Hierbei ist Datenvermeidung und, wenn dies nicht möglich ist, weitgehende Datensparsamkeit anzustreben. Begriffe wie Anonymisierung und Pseudonymisierung werden zunehmend eine große Rolle bei der Kommunikationssicherheit spielen.
Es ist zu begrüßen, daß sowohl der Mediendienste-Staatsvertrag der Länder als auch das Teledienstedatenschutzgesetz des Bundes den Grundsatz der Datenvermeidung normieren. Damit sind zukünftig Ausgestaltung und Auswahl technischer Einrichtungen an dem Ziel auszurichten, keine oder sowenig wie möglich personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Weitere wichtige Grundsätze sind, daß die Anonymität der Nutzerinnen und Nutzer soweit wie möglich gewahrt werden muß und daß, soweit die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erfolgt, dies nur unter strenger Zweckbindung im Rahmen des Vertragszwecks geschehen darf. Zum Schutz der personenbezogenen Daten ist im übrigen sicherzustellen, daß durch geeignete technische Maßnahmen der nicht autorisierte Zugriff auf diese Daten ausgeschlossen wird. Diese wichtigen Datenschutzgrundsätze sind auch in das allgemeine Telekommunikationsrecht zu übernehmen.
Das vorliegende Arbeitspapier versucht Kriterien für datenschutzfreundliche Technik zu definieren, es beschreibt die bei verschiedenen Telekommunikationsdiensten anfallenden personenbezogenen Daten und gibt Hilfestellung bei der Bewertung von neuen Telekommunikationslösungen. Es zeigt auf, daß datenschutzfreundliche Technologien auf dem Gebiet der Telekommunikation heute bereits zur Verfügung stehen. Die Darstellung der Lösungsmöglichkeiten beschränkt sich bewußt auf Beispiele der Datenvermeidung und Datenreduzierung. So wird z. B. das wichtigste Sicherungsverfahren zur Gewährleistung von Vertraulichkeit - die Verschlüsselung - nur erwähnt, nicht jedoch ausführlich dargestellt. Anbieter höherer Dienste (ab Schicht 5 des OSI-Modells) werden ebenfalls nicht besonders behandelt.
Das Arbeitspapier wurde von den Arbeitskreisen "Technische und organisatorische Datenschutzfragen" und "Medien" der Ständigen Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erstellt. Es ist als Orientierungshilfe für Datenschutzbeauftragte und Entscheidungsträger bei Systementscheidungen gedacht. Es wendet sich auch an Hersteller von Telekommunikationsanlagen, an Netzbetreiber sowie an Telekommunikationsdiensteanbieter und fordert sie auf, möglichst anonyme oder zumindest datensparsame Lösungen zu entwickeln und bereitzustellen. Weiter kann es als Information für eine datenschutzbewußte Öffentlichkeit dienen.
Das Arbeitspapier basiert auf dem veröffentlichten technischen Stand vom Frühjahr 1997. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. So konnten einige Berichtsteile nicht mit der wünschenswerten Tiefe dargestellt werden, da einige angesprochene Hersteller bzw. Diensteanbieter erbetene Informationen nicht bzw. nicht ausreichend geliefert haben. Es ist beabsichtigt, das Arbeitspapier bei neuen Erkenntnissen, Entwicklungen und Erfahrungen fortzuschreiben. Änderungs- und Erweiterungsvorschläge werden gerne entgegengenommen.
Diesem Arbeitspapier liegt die nun folgende Gliederung der Telekommunikationsdaten zugrunde. Die Beispiele zu den Datenarten dienen dabei zur Erläuterung. In vorhandenen und geplanten Telekommunikationssystemen müssen nicht alle Datenarten und nicht alle Beispieldaten anfallen.
Inhaltsdaten
Inhaltsdaten sind Daten, deren Übermittlung der Zweck der TK-Verbindung ist. Inhaltsdaten werden immer in einer bestimmten Codierung übermittelt. Der Codiervorgang selbst (z. B. Filterung mit Bandpass, Modulation, Digitalisierung) ist teilweise ein Netzdienst. Inhaltsdaten können sich deshalb nur auf die Art der Kommunikation beziehen (Sprache, Daten, Kurzinformationen [Pager]). Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine analoge oder um eine digitale Übertragung handelt, ob eine dienstebezogene Verbindung (FAX, Mail, Internet, etc.) vorliegt oder eine transparente Übertragung zu einem vorbestimmten Partnern genutzt wird (Datex-P, ISDN, Satellitenfestverbindung etc.). Für die Nutzung ist es wichtig, ob die übertragenen Daten zwischengespeichert, überprüft oder anderweitig bearbeitet werden.
Kontextdaten
Unter Kontextdaten werden die Daten verstanden, mit denen zu Zwecken der Telekommunikation umgegangen wird, die aber von den Inhaltsdaten verschieden sind. Es wird zwischen statischen und dynamischen Kontextdaten unterschieden. Statische Kontextdaten sind die klassischen Bestandsdaten, also diejenigen Daten, die kaum veränderlich sind und sich auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und TK-Dienstleister beziehen. Unter dem Begriff dynamische Kontextdaten werden die Kontextdaten zusammengefaßt, die nicht nur ausnahmsweise zeitlichen Veränderungen unterworfen sind.
Bestandsdaten
Die obige Definition von Bestandsdaten entspricht inhaltlich der in § 4 TDSV. Diese Datenart läßt in digitalen Netzen teilweise Rückschlüsse auf die verwendeten Endgeräte (z. B. durch die Festlegung der benutzbaren Dienstarten) bzw. die Benutzungsstruktur (z. B. gewähltes Tarifmodell) zu. Als Bestandsdaten sind die Informationen aus den Antragsformularen und Erfassungsbögen zu Grunde zu legen :
Verkehrsdaten
Verkehrsdaten sind Daten, mit denen der TK-Dienstleister umgeht, um Netzbetreuung durchführen zu können. Bereits an dieser Stelle sei angemerkt, daß Verkehrsdaten nicht personenbezogen zu sein brauchen. Der TK-Dienstleister benötigt nur Auslastungsdaten verschiedener Netzressourcen. Da auch Ressourcen zur Verarbeitung von Verbindungsvorbereitungsdaten notwendig sind, kann auch diese Datenart zu Verkehrsdaten verdichtet werden. Verkehrsdaten können nicht mehr Informationen enthalten als Verbindungsdaten und Verbindungsvorbereitungsdaten. Zu den Verkehrsdaten können gehören:
Diese Daten können von verschiedenen Kommunikationsbereichen angefordert werden (Vermittlungskomponenten, Netzzugänge, Kommunikationswege, Endgeräte, Kommunikationspartner).
Entgeltdaten
Entgeltdaten sind Daten, die die Ressourcenbenutzung durch einzelne Teilnehmer nach bestimmten Regeln widerspiegeln. Sie werden aus Verbindungsdaten oder Bestandsdaten abgeleitet. Es ist denkbar, daß auch Verbindungsvorbereitungsdaten zu Entgeltdaten verarbeitet werden. Entgeltdaten unterliegen einer größeren Veränderung als Verkehrsdaten. Sie können nicht mehr Informationen enthalten als Verbindungsdaten, Verbindungsvorbereitungsdaten und Bestandsdaten. Aus diesen Informationen können die Entgeltdaten zusammengestellt werden.
Verbindungsdaten können sein:
Verbindungsvorbereitungsdaten
Mit Verbindungsvorbereitungsdaten werden die Daten bezeichnet, die verarbeitet werden, um die Erreichbarkeit eines TK-Teilnehmers zu gewährleisten, ohne daß tatsächlich TK-Verbindungen aufgebaut werden. Solche Daten sind potentiell besonders dynamisch, da sie auch in den Zeiten Änderungen unterliegen können, in denen der TK-Teilnehmer keine Verbindungen herstellt bzw. zuläßt. Zu Verbindungsvorbereitungsdaten können z. B. Lokalisationsdaten und Daten über die momentane Erreichbarkeit, wie Anrufumleitungen, Anrufbeantworter-/Faxbox-/Mailboxzustände, Erreichbarkeit nur für bestimmte Personen etc. gehören. Die Inhalte der Verbindungsvorbereitungsdaten setzen sich aus folgenden Informationen zusammen:
Datenvermeidung
Es gelangen keine personenbezogenen Daten in das Kernsystem. Auch der Betroffene kann seine eigenen Spuren im System nicht wiedererkennen.
Benutzerkontrollierte Pseudonymisierung
Der Betroffene benutzt selbstgenerierte, nur durch ihn reidentifizierbare Transaktionspseudonyme. Die drei Merkmale Selbstgenerierung, Reidentifizierung nur durch den Betroffenen, transaktionsorientierte Pseudonymgenerierung (d. h.: für jede Transaktion ein neues Pseudonym) sind konstitutiv. Daraus folgt, daß diese Pseudonymisierung vor Eintritt in das Kernsystem erfolgen muß. Wird auch nur auf eines von den o. g. Merkmalen verzichtet, so ist der Grad der Datensparsamkeit einer solchen Pseudonymisierung, auch wenn sie vorab erfolgt, lediglich so einzustufen wie der einer "sonstigen Pseudonymisierung" (s. u.).
Anonymisierung
Darunter wird eine rücknahmefeste Prozedur verstanden, die personenbezogene Daten nach ihrem Anfallen im Kernsystem in der Weise verändert, daß sie keinen Personenbezug mehr aufweisen. Sofern von diesen (harten) Kriterien abgewichen wird, ist kein stärkerer Schutz als durch "sonstige Pseudonymisierung" zu erwarten. Eine Aufweichung ist durch alle unter diesem Punkt genannten Fehler möglich. Die hier gegebene Definition der Anonymisierung entspricht dem herkömmlichen Verständnis dieses Begriffs.
Sonstige Pseudonymisierung
Wenn die Pseudonymisierung erst im System erfolgt, dann kann eine Reidentifikation in Abhängigkeit von folgenden Faktoren erfolgreich sein:
Vertraulichkeitssicherung
Sofern aus bestimmten Gründen keine, den obigen Datensparsamkeits-Kriterien entsprechende Methode angewendet werden kann, bleibt nur noch die (klassische) Vertraulichkeitssicherung der verbliebenen personenbezogenen Daten. Diese letzte Sicherungsstufe ist insbesondere bei Referenz- und Einwegpseudonymen notwendig; hier werden Referenzlisten und Schlüssel von parametrisierten Einwegfunktionen zu schützen sein.
Diese Abstufung in 5 Kategorien kann aber nicht als strenge Ordnung betrachtet werden. Sie hängt sehr stark von der Umsetzung der einzelnen Prinzipien, also der Qualität ihrer Implementierung ab. So ist z. B. eine "starke" Implementation einer nachträglichen Pseudonymisierung meist datenschutzfreundlicher als eine "schwache" Implementierung einer Anonymisierung; z. B. kann die frühzeitige innerhalb des Kernsystems erfolgende Vergabe kurzlebiger Pseudonyme für die Rechte Betroffener weniger einschränkend sein, als eine Anonymisierung, die erst nach einem Jahr erfolgt. Unter gleichen Bedingungen ist jedoch die Anonymisierung der sonstigen Pseudonymisierung vorzuziehen.
Teilnehmer - Endgerät - TK-Netz
können die beiden ersten Elemente dem Bereich des Betroffenen und das letzte Element dem Bereich des Kern- Systems zugeordnet werden. Die Schnittstelle besteht somit zwischen dem Endgerät und dem eigentlichen TK-Netz. Im Festnetz ist die Anschlußdose die definierte Schnittstelle. Im Mobil- und Satellitenfunk bildet die (erste) Luftübertragungsstrecke die Schnittstelle.
Die oben eingeführte Einteilung ist auch in der übrigen Datenkommunikation anwendbar. So ist z. B. bei dem Paketvermittlungsdienst X.25 der Übergang zwischen der Datenendeinrichtung (DTE) und der Datenverbindungseinrichtung (DCE) die Schnittstelle. Auch für TK-Systeme, die auf höheren ISO/OSI-Schichten aufbauen, kann diese Trennung durchgeführt werden. Ein Internet-Provider etwa, der einen Internet-Zugang über Wählverbindungen gestattet, läßt beim Zugriff auf den POP-Mail-Server automatisch prüfen, ob eine Zugriffsberechtigung besteht – unabhängig von der Verbindungsart (z. B. PPP direkt zum Provider oder über eine TCP-Verbindung von einem anderen Rechner aus). Hier ist also der Mail-Server die Schnittstelle.
Mit Hilfe der folgenden Matrix können Systeme in der Weise bewertet werden, daß für jede Datenart der erreichte Grad an anonymer Nutzung ermittelt wird (siehe Beispiel im Anlage 7). Je weiter links in der Tabelle die Bewertung erfolgt, desto datenschutzfreundlicher ist dieses Profil. Sind die Bewertungen für alle Datenarten in der ersten Spalte zu finden, so liegt der Idealfall einer anonymen Nutzungsform vor.
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Daten- |
Benutzer- |
Anonymi- |
Sonstige Pseudo- |
Vertrau- |
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Bestands-
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Verkehrs-
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Entgelt-
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Verbindungs- |
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Verbindungs- |
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Als Ergebnis erhält man ein "Datensparsamkeitsprofil". Wenn die Matrix als Planungshilfsmittel verwendet wird, können sich für ein System je nach Implementation verschiedene Profile ergeben. Ferner ist es u. U. möglich, in einer Datenart Verbesserungen auf Kosten einer anderen zu realisieren.
Die oben beschriebene Methodik läßt sich gleichermaßen auf leitungsvermittelnde und paketvermittelnde Dienste anwenden.
Voraussetzung für die Nutzung eines TK-Netzes ist die Freischaltung der entsprechenden Ressourcen durch die Netzbetreiber. Hierzu ist im allgemeinen der Abschluß eines Vertragsverhältnisses und in der Folge daraus die Speicherung von Bestandsdaten erforderlich.
Bevor es zu einer Kommunikationsverbindung zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einem TK-Netz kommt, laufen Funktionen ab, um die Möglichkeit der Kommunikation vorzuprüfen. Hierbei werden Verbindungsvorbereitungsdaten benötigt, die sich auf Berechtigungen, Identifizierungen und Erreichbarkeit aber auch auf technische Vorprüfungen der Verbindung beziehen können. Diese Daten können in den aktiven Kommunikationskomponenten der Netztechnik vorgehalten werden oder auch bei Bedarf über den Netzverbund zusammengestellt werden.
Wird eine Verbindung hergestellt, fallen für den Aufbau, die Aufrechterhaltung und den Abbau Verbindungsdaten an, die unabhängig von den Inhaltsdaten und den Bestandsdaten von allen und zwischen allen Beteiligten ausgetauscht werden müssen, damit eine ordnungsgemäße Kommunikation zustande kommen kann. Hierbei kann auf die Verbindungsvorbereitungsdaten zurückgegriffen werden, so daß diese eine Teilmenge der Verbindungsdaten werden.
Zur Erstellung der Rechnungen werden Entgeltdaten ermittelt, die sich aus den Verbindungsvorbereitungs- und Verbindungsdaten ergeben. Sie werden mit den aus den Bestandsdaten erforderlichen Daten in Verbindung gebracht und in einen den Anforderungen der Kundinnen und Kunden oder den Erfordernissen des Anbieters benötigten Zusammenhang gestellt.
Zur Netzbetreuung werden von den TK-Dienstleistern Verkehrsdaten gesammelt. Aus ihnen ist die Auslastung der Netzressourcen ersichtlich. Die Daten werden aus den Übertragungsverfahren und Protokollen, durch einen eigenen Informationsaustausch zwischen den technischen Einrichtungen gebildet, die zum Betrieb der TK-Dienstleistung notwendig sind. Abhängig von den eingesetzten Mitteln sind diese Daten an verschiedenen Stellen oder aber an einer zentralen Stelle verfügbar.
Die Verbindungen werden über miteinander kommunizierenden Vermittlungseinrichtungen hergestellt, die sogenannten vermittelnden Netzknoten (VNK). An den VNK gibt es sowohl digitale Anschlüsse (ISDN-Anschlüsse) als auch analoge Anschlüsse (ANIS).
Der Verbindungsaufbau und die Steuerung der Verbindung erfolgen über einen Zeichengabe- bzw. Signalisierungskanal (D-Kanal), der beim ISDN-Basisanschluß im Zeitmultiplex-Verfahren über dieselbe Kupferzweidrahtleitung geführt wird wie die B-Kanäle. Die Zeichengabekanäle bilden ein eigenes logisches Netz, wobei ein Zeichengabekanal für viele B-Kanäle die Steuerungsnachrichten übertragen kann. Durch die von den Inhaltsdaten getrennte Signalisierung wird es z. B. möglich, daß auch während einer bestehenden Verbindung einem Teilnehmer der Verbindungswunsch eines Dritten signalisiert wird, wobei dessen Anschlußnummer und ggf. weitere Informationen auf einem Display angezeigt werden. Die Konventionen für die Übertragung von Steuerungsinformationen im ISDN sind im sog. D-Kanal-Protokoll festgelegt, welches die drei unteren Schichten des OSI-Referenzmodells abdeckt. Neben der deutschen Variante (1TR6) unterstützt das von der Telekom betriebene ISDN auch den europäischen D-Kanal-Standard EDSS1 (European Digital Subscriber Signalling System Number One).
Beim Verbindungsaufbau von einem digitalen Endgerät des A-Teilnehmers (Anrufer) überträgt dieses über den D-Kanal eine Setup-Protokoll-Daten-Unit (PDU) an den VNK, an die der A-Teilnehmer angeschlossen ist (A-VNK). Der A-VNK schaltet - zusammen mit den übrigen beteiligten VNK - einen D-Kanal zum angewählten B-Endgerät. Sofern das B-Endgerät frei ist, wird ihm der Verbindungswunsch (die Setup-PDU) signalisiert und ein B-Kanal geschaltet, auf dem die Teilnehmer transparent Daten übertragen können.
In sämtlichen beteiligten VNK werden für die Dauer der Verbindung und bei Verbindungsversuchen die kompletten Quell- und Zielrufnummern und weitere - dienstebezogene - Verbindungssteuerungsdaten gespeichert. Soweit die Verbindungssteuerungsdaten an das Endgerät des B-Teilnehmers übertragen werden, können sie von diesem weiterverarbeitet werden - auch dann, wenn eine Verbindung nicht zustandegekommen ist, weil z. B. die verfügbaren B-Kanäle besetzt waren. Die A-Rufnummer wird von dem B-VNK nicht an den B-Teilnehmer übertragen, wenn der A-Teilnehmer für seinen Anschluß die Rufnummernanzeige ausgeschlossen hat.
In den VNK entstehen bei Nutzung bestimmter ISDN-Dienstmerkmale zusätzliche Verbindungsvorbereitungs-daten und Verbindungsdaten. So wird bei der Rufumleitung die Rufnummer des Umleitungsziels gespeichert. Bei Fangschaltungen werden im B-VNK die Verbindungsdaten des A-Teilnehmers gespeichert, der die Verbindung aufgebaut hat.
Für jede erfolgreiche Verbindung wird in dem für den A-Teilnehmer zuständigen VNK mindestens ein Kommunikationsdatensatz erzeugt. Wenn während einer bestehenden Verbindung ein Dienstewechsel erfolgt, wird ein weiterer Datensatz angelegt. Wenn keine Verbindung zustande kommt, wird kein Kommunikationsdatensatz angelegt; die Verbindungsvorbereitungsdaten werden gelöscht.
Der Kommunikationsdatensatz enthält folgende Informationen:
Die Kommunikationsdatensätze werden in den VNK in relationalen Datenbanken gespeichert. Die benutzte Software zur Kommunikationsdatenerfassung enthält standardmäßig Module zur bloßen Summenzählung, Rufnummernkürzung und Zuordnung zu Tarif- und Zeitzonen. Es besteht also keine technische Notwendigkeit, für Abrechnungszwecke oder für Verkehrsmessungen die vollständigen Kommunikationsdaten in den VNK zu speichern. Spätestens beim Formatieren der Daten könnten die Einzelinformationen entsprechend aggregiert oder gekürzt werden.
Die Kommunikationsdatensätze (KDS) werden mindestens einmal täglich mittels File-Transfer an ein spezielles Rechenzentrum (RZ) der Telekom übersandt; in den A-VNK sind sie somit maximal 24 Stunden gespeichert.
Aus den verarbeitungsfähigen KDS werden im RZ täglich die Verbindungsentgelte errechnet und - geordnet nach Fernmeldekontonummer (FKTO) und genutzten Diensten - in einem kumulierten Gebührenspeicher (GSP) abgelegt. Einmal monatlich wird der Inhalt des GSP per File-Tansfer oder per Magnetband an die für die Erstellung und den Versand der Telefonrechnung zuständigen Rechenzentren versandt. Unmittelbar nach Berechnung der Entgelte werden die KDS - je nach Kundenwunsch (TDSV § 6 Abs. 4) - entweder gelöscht oder um die letzten drei Stellen der angerufenen Nummer gekürzt oder vollständig für weitere mindestens 80 Tage gespeichert. Die Speicherdauer von 80 Tagen liegt dann vor, wenn die KDS am Vortag vor Verschickung des GSP erzeugt, von den A-VNK übermittelt und abgerechnet wurden. KDS, die zu Beginn der laufenden Abrechnungsperiode erzeugt wurden, werden max. 80 plus x Tage gespeichert, wobei x max. 30 Tage (ein Abrechnungszyklus) betragen kann. Dies entspricht den Regelungen der TDSV § 6 Abs. 3 (siehe Bild).
Nicht verarbeitungsfähige KDS z. B. bei Unplausibilitäten der Bestandsdaten, werden in der "Reste-Datei" gespeichert und einem neuen Verarbeitungszyklus zugeführt. Dies wird in der Hoffnung nach Ergänzung oder Korrektur der Bestandsdaten 120 Tage lang erneut versucht, um damit das Entgelt einem gültigen FKTO zuordnen zu können. Datensätze, die auch nach dieser Zeit noch nicht verarbeitungsfähig sind, werden in eine andere Datei (Reste-Reste-Datei) umgespeichert. In der Vergangenheit hat die Telekom die Reste-Reste-Datei nach einer angemessenen Frist, ohne die Datensätze in Rechnung zu stellen, gelöscht.
Der Datex-P Dienst wird von der Deutschen Telekom zum Teil im Rahmen der ISDN-Infrastruktur abgewickelt (so sind z. B. in dem Vermittlungssystem S12 ISDN- und X.25-Funktionalitäten gekoppelt; der Zugang zu Datex-P ist über B- und D-Kanäle des ISDN möglich).
Die Administration von X.25-Netzen kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Der Datex-P Dienst der Deutschen Telekom wird zentral von einem Datennetzkontrollzentrum (DNKZ) administriert. Hier werden neben den Gebührendaten laufend System- und Statistikdaten des Netzes gesammelt und ausgewertet. Zu den Aufgaben des DNKZ gehört u. a. die Pflege von Teilnehmerkennungen und Anschlußdaten. Die Daten werden zunächst unsortiert in Datenbanken gesammelt, ohne das ein unmittelbarer Bezug zum Teilnehmer vorliegt. Ohne zusätzliche technische Maßnahmen lassen sich auch keine Kommunikationsprofile der Teilnehmer erstellen.
Die Abrechnung kann in den X.25-Diensten auf unterschiedliche Art erfolgen. Hier wird beispielhaft das bei Datex-P benutzte Verfahren beschrieben. In der X.25-Vermittlungseinrichtung wird bei jeder Verbindung ein Gebührendatensatz erzeugt und am Ende der Verbindung an das DNKZ gesendet. Die Gebührendatensätze werden zunächst chronologisch abgelegt und anschließend von einem zentralen Datensammelrechner rufnummern- bzw. kennungsbezogen (bei DATEX-P20) sortiert und in Gebührenrechenzentren der Telekom mit den Bestandsdaten der Teilnehmer (Name, Anschrift) verknüpft.
Nach allgemeinem technischen Sprachgebrauch werden unter Breitbandkommunikation diejenigen Kommunikationsverbindungen eingeordnet, die mindestens die gleiche Übertragungsgeschwindigkeit benötigen, die auch für die Übertragung eines Videobildes in Echtzeit notwendig ist (2 Mbit/s). Dabei geht man davon aus, daß künftig alle breitbandigen Übertragungsdienstleistungen im Breitband-ISDN auf der ATM-Technologie beruhen werden. Im ATM sind alle Anwendungen der vermittelten Breitbandkommunikation enthalten.
Für die weitere Betrachtung werden noch die verteilte Breitbandkommunikation (Kabelfernsehen), deren Weiterentwicklung und einige bemerkenswerte Sondernutzungen dieses Mediums erwähnt.
Entstehung von Telekommunikationsdaten
Beim herkömmlichen Kabelfernsehen werden bei den Netzträgern nur statische Kontextdaten, also die Bestandsdaten wie Kundenname, Anschrift und Bankverbindung sowie Entgeltdaten, die allerdings statisch an die Bestandsdaten gekoppelt sind, gespeichert. Die gleichen Daten können unabhängig vom Netzträger nochmals bei der Nutzung verschlüsselter Kanäle (Premiere) anfallen.
Bei der Nutzung digitaler Fernsehsendungen (Pay-per-View) entstehen, je nach eingesetztem Verfahren, dynamische Entgeltdaten, die zur Erstellung von Mediennutzungsprofilen geeignet sind (vgl. Entschließung "Datenschutz bei der Vermittlung und Abrechnung digitaler Fernsehsendungen" der 52. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und die vorbereitete Anlage des AK Medien).
Bei den vorhandenen Kupferkoaxial-Kabeln hat die technologisch bedingte Bandbreitenbegrenzung und die Gefahr der Störung anderer Telekommunikationssysteme zunächst die Entwicklung von Sondernutzungen gebremst. Dennoch wurden in der Vergangenheit verschiedene Projekte durchgeführt, bei denen unterschiedliche Abschnitte des vorhandenen Netzes für Anwendungen des Fernwirkens und -messens, der Videoübertragung, der Telefonie oder andere Telekommunikationsdienstleistungen Verwendung fanden (Rückkanal-techniken).
Mit der Nutzung dieser Dienste fallen dann ggf. weitere Daten an, die je nach Anwendung das ganze Spektrum des Datenmodells umfassen können und danach einer eigenen Einordnung bedürfen.
Weitere Entwicklung
Die weitere Entwicklung der Breitbandkommunikation ist derzeit schwer abzuschätzen, da der Ausbau sowie die Entwicklung neuer Technologien stark vom Bedarf und der Nachfrage abhängt. Eine mögliche Variante kann sich in Form des flächendeckenden Einsatzes von Breitbandkommunikation auf Basis von Glasfasertechnologien ergeben. Damit kann die aufwendige Umrüstung vorhandener koaxialer Netze entfallen und es stehen dem Netzbetreiber alle digitalen Techniken für ein umfassendes Diensteangebot zur Verfügung. Dabei entstehen jedoch keine neuen Strukturen der Telekommunikation und die Einordnung in das bestehende Datenmodell kann auf Basis bisheriger Überlegungen erfolgen.
Seit 1994 werden Netzübergänge zu anderen Hochgeschwindigkeits-Netzen für verbindungslose und verbindungsorientierte Dienste aufgebaut; Netzübergänge zum Euro-ISDN und DATEX-P sind in Planung. ATM wird zumeist über Festnetze realisiert, es gibt jedoch ebenfalls ATM-Richtfunksysteme.
ATM und Sicherheit
ATM gewährleistet keine sichere Übertragung. So gibt es keine abschnittsweise Fehlersicherung, sondern lediglich Checksummen über die Headerinformationen. Ebenso fehlt eine abschnittsweise Flußsteuerung, die bei Überlast einzelner Strecken eine neue Wegewahl veranlassen könnte. Kommunikationsdaten fallen in ähnlichem Umfang wie bei ISDN an.
In bezug auf "Authentication", "Confidentiality", "Data Integrity" und "Access Control" erarbeitet das Technical Committee des ATM-Forums zur Zeit eine "Security Specification", die im Entwurf vorliegt ("Phase I ATM Security Specification (Draft)", ATM Forum BTD-Security-01.02, April 1997). Ein Ziel ist beispielsweise die Verschlüsselung bei der Übertragung auf der Ebene des Zellstroms (alternativ Header- und Nutzdatenverschlüsselung oder nur Nutzdatenverschlüsselung) oder auf der Ebene des virtuellen Kanals (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nutzdaten). Wegen der hohen Geschwindigkeit ist auch eine schnelle Verschlüsselung mit der Möglichkeit eines schnellen Schlüsselwechsels erforderlich.
Bei den Vermittlungsstellen können Telekommunikationsdaten z. B. mitgelesen, kopiert oder umgeleitet werden. Für den Benutzer ist bislang der gewählte Weg für die Zellen durch das ATM-Netz nicht beeinflußbar oder transparent. So ist es dem Benutzer nicht möglich, einen Weg über Vermittlungsstellen seines Vertrauens zu erzwingen oder bestimmte Vermittlungsstellen explizit auszuschließen.
Wesentlicher Bestandteil der Mobilfunknetze ist eine Netztechnik, die eine automatische Vermittlung, eine Gebührenaufzeichnung und einen Anschluß an das öffentliche Fernsprech-Festnetz ermöglicht.
Modulare großflächige Netze sind zellular strukturiert. Das Prinzip besteht darin, daß das zu versorgende Gebiet in eine Vielzahl kleiner Zellen eingeteilt wird. In jeder Zelle wird eine Funkfeststation als Basisstation installiert. Mehrere Basisstationen werden über eine Funkvermittlungsstelle (MSC = Mobile-Switching-Center) mit dem öffentlichen TK-Netz verbunden. Die Steuerung im Netz muß dafür sorgen, daß zu jedem Zeitpunkt dem System bekannt ist, in welcher Zelle sich der mobile Teilnehmer befindet. Der hierfür erforderliche Datenaustausch der einzelnen MSCs erfolgt über Festnetze.
In Deutschland ist seit 1986 das C-Netz im Einsatz. Dieses Netz ist bereits ein zellulares Netz, arbeitet im 450-MHz-Frequenzbereich allerdings noch mit analoger Sprachübertragung. Im C-Netz ist jeder mobile Teilnehmer über eine einheitliche Zugangskennziffer 0161 mit nachfolgender siebenstelliger Rufnummer automatisch erreichbar.
Eine weitere Stufe in der Entwicklung der Mobilkommunikation stellen digitale GSM-Netze (Global System Mobile) dar. Als GSM-Netze sind in Deutschland die Netze D1 der Telekom, D2 von Mannesman-Mobilfunk eingeführt. Eine weiteres Mobilfunknetz ist mit dem GSM1800-Netz E-plus von Thyssen aufgebaut worden.
Zugangskennziffer:
D1-Netz Deutsche Telekom MobilNet GmbH 0171
D2-Netz Mannesmann Mobilfunk GmbH 0172
E-Plus-Netz E-Plus Mobilfunk GmbH 0177
E2-Netz(ab 1998) VIAG Interkom 0175
Das mobile Datenkommunikationssystem Modacom unterstützt die Datenübertragung im Paket-Modus. Die Schnittstelle zu den drahtgebundenen Teilnehmern und zu Hostrechnern (Datenbanken) bildet das öffentliche Datenpaketnetz Datex-P der Telekom. Die Vermittlung und Übertragung von Datenpaketen erfolgt im Datex-P Netz nach dem Protokoll X.25. Da in Funknetzen andere Bedingungen herrschen als in drahtgebundenen Netzen, sind auch andere Übertragungs- und Vermittlungsprotokolle anzuwenden. Modacom arbeitet mit dem RD-LAP (Radio Data Link Access Protocol). RD-LAP ist ein herstellereigenes Protokoll der Firma Motorola, dem Lieferanten für die Infrastruktur von Modacom.
Die Systemarchitektur und die dazu erforderlichen Netzkomponenten ähneln sehr dem Aufbau der zellularen Mobilkommunikationssysteme zur Sprachübertragung.
TK-Daten in Mobilfunknetzen
Die Speicherung der einzelnen Daten in den unterschiedlichen Mobilfunknetzen verläuft generell in gleicher Weise. Wie bei der Beschreibung der Inhalte des TK-Datenmodells ausgeführt, beruhen die Kontextdaten auf den Erfordernissen der technischen wie organisatorischen Bedingungen der jeweiligen TK-Netze. Bei den Mobilfunknetzen wird eine Aufgabenbearbeitung und damit auch eine Verteilung und ein Abgleich von Daten in verschiedenen Komponenten des Kernsystems durchgeführt. Die Zuordnung zum TK-Datenmodell ergibt sich wie folgt:
Inhaltsdaten
Die Übertragung der Inhaltsdaten in den Mobilfunknetzen erfolgt transparent zwischen den beteiligten Partnern. Eine Speicherung erfolgt lediglich bei der Nutzung von erweiterten Diensten (Mailbox, Anrufbeantworter, X.400 Gateway, ...). Es liegt somit in der Hand des Teilnehmers, welche Daten er in welcher Weise über das TK-Netz versendet.
Kontextdaten
Bestandsdaten sind alle Informationen über Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nach der Beantragung und Einrichtung durch den Telekommunikationsanbieter gespeichert wurden. Der Umfang der Daten und ihre Profile sind von den Netzwerkbetreibern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (TKG, TDSV) bestimmt.
Die Daten werden nur auf einem Datenverarbeitungssystem vorgehalten. Sie werden bei der einmaligen Erstellung der SIM-Chipkarte (Subscriber Identity Module) und des dazugehörigen symmetrischen geheimen Schlüssels, der Erstellung des Benutzerprofils (IMSI=International Mobile Subscriber Identification), sowie bei Bearbeitung der Abrechnungsdaten benötigt. Eine Untermenge dieser Daten werden als Bestandsdaten in jedem MSC (Mobile-Switching-Center) in den Bereichen der HLR (Home Location Register) und VLR (Visitors Location Register) hinterlegt. Das OMS (Operating and Maintenance System) bildet und verwaltet die Bestandsdaten über das Telefonverzeichnis und die Chipkarten.
Verbindungsvorbereitungsdaten werden in der Beglaubigungsinstanz AC (Authentication Center), in den HLRs und dem VLRs hinterlegt. Mit ihnen wird die Berechtigung, das Profil und der Aufenthalt jedes potentiellen Teilnehmers in bezug auf die angeforderten Dienste geprüft.
Verbindungsdaten
In der Mobilkommunikation ist auf Grund der Flexibilität der Endgräte ein umfangreicher Datenbestand und eine dynamische Verwaltung und Verteilung dieser Daten erforderlich. Informationen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung einer TK-Verbindung müssen an die beteiligten Stellen gelangen. Von diesen sind alle zur Abrechnung erforderlichen Informationen zu sammeln und weiterzuleiten.
In der Besucherdatei VLR (Visitors Location Register) sind Daten über Teilnehmer gespeichert, die sich temporär im zugehörigen MSC (mobile switching center) -Bereich aufhalten. Es sind dies die von einer entfernten MSC übertragenen HLR-Daten.
Bei jeder Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen muß eine virtuelle Verknüpfung zwischen den beteiligten Instanzen gewährleistet sein. Hierzu sind die erforderlichen Verbindungs-/ Lokalisationsdaten von den Vermittlungskomponenten (MSC) zu erstellen, zwischenzuspeichern und an die Datennachverarbeitung weiterzuleiten. Hierzu muß eine Zuordnung der Teilnehmerprofile zu den Verbindungsdaten hergestellt werden.
Entgeltdaten
Die Erstellung und Sammlung aller hierfür benötigten Daten kann nur durch eine zentrale Bearbeitung erfolgen. Damit ist der Informationsaustausch aller hierzu erforderlichen Inhalte über das Netzwerk notwendig. Als Datenquellen dienen Informationen aus den Kommunikationskomponenten des Kernsystems der Mobilfunknetze (AC, MSC, OMC). Es werden die notwendigen Daten aus den Bestandsdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung, ...), mit den Informationen aus Verbindungsvorbereitungs- und Verbindungsdaten (Art der Verbindung, Datenvolumen, Dienstekennung, ....) zur Erstellung einer Rechnung zusammengetragen.
Verkehrsdaten
Mit Hilfe der Betriebszentrale dem OMC (= Operation and Maintenance Center) können die Funktionen des Netzes überwacht und Fehler erkannt werden, um Reparatur- und Wartungsmaßnahmen zu veranlassen.
Das OSS (= Operational Support System) stellt den administrativen Teil des GSM-Netzes dar und wickelt die Verwaltung der Teilnehmer und der von ihnen beanspruchten Dienstleistungen ab. Es bildet die Datennachverarbeitung.
Beide Komponenten bilden zusammen das OMS (Operating and Maintenance System), das Betriebs- und Wartungssystem.
Mobilfunknetze und Sicherheit
Der Aufbau der Mobilfunknetze erfolgt in erster Linie mit dem Ziel, die geforderten Dienstleistungen zu erfüllen und eine funktionsgerechte Steuerung und Überwachung aller Aktivitäten für den Betreiber zu ermöglichen. Datenvermeidung und mehrseitige Sicherheit haben bei der Systementwicklung keine Rolle gespielt.
Aus dieser Sichtweise sind die bislang realisierten Sicherheitsfunktionen und Schutzmechanismen entstanden.
So bietet die IMSI (IMSI=International Mobile Subscriber Identification) die Sicherheit, daß das Fälschen von SIM-Karten unmöglich gemacht wird und über die IMSI eine vom System generierte und nur dem System bekannte Codierung als Kriterium für den Netzzugang existiert.
Die Art ihrer Ausgestaltung und die Nutzung eventuell erweiterter Schutzmechanismen wird nicht offengelegt und scheint kein werbewirksames Leistungsmerkmal für die Betreiber zu sein.
Folgende Schutzmechanismen sind zum Teil realisiert:
Während der Gebührenabrechnung erfolgt in den meisten Anlagen eine Zuordnung der Gebührendatensätze zu einer Stammdatendatei (Bestandsdaten), die zum Teil auch als internes Telefonverzeichnis genutzt wird.
Wie die Gebührenabrechnungen konkret vorgenommen werden und welche Ausdrucke zulässig sind, ist in Dienstanschlußvorschriften oder Fernsprechvorschriften und Dienstvereinbarungen mit Personal- oder Betriebsräten sehr unterschiedlich geregelt. Die einzelnen Hersteller der Telekommunikationsanlagen bieten in ihrer Gebührendatenverarbeitung meist ein umfangreiches Spektrum unterschiedlicher Auswertelisten an, aus denen der Nutzer entsprechend seiner konkreten Bedürfnisse auswählen kann.
Ähnlich wie in öffentlichen Netzen können bei komplexen TK-Netzgruppen Netzwerkmanagementprodukte eingesetzt werden, die eine umfangreiche Verkehrs- und Nutzungskontrolle ermöglichen.
DECT steht für Digital European (Enhanced) Cordless Telecommunication. DECT ist der neueste und modernste Standard für schnurlose Telefone. Er wurde 1985 von der CEPT beschlossen und wird seit 1991, beruhend auf den entsprechenden Standards des ETSI (European Telecommunications Standards Institute), in vielen technical reports erläutert. ETSI hat die Entwicklung von europäischen Telekommunikationsstandards von CEPT übernommen. DECT unterstützt u. a. folgende Merkmale (ausführliche Darstellung im Anhang):
Qualität
Sicherheit
Identitäts- und Informationsmanagement
Interoperabilität
Einsatzmöglichkeiten
DECT-Systeme sind vielseitig einsetzbar. Folgende Anwendungsbereiche kommen in Betracht:
Werden DECT-Systeme im Geschäftsbereich eingesetzt, so erhält jeder Mitarbeiter "sein" Mobilteil, das durch einen Code auch so gesichert werden kann, daß nur er damit kommunizieren kann. Die im Geschäftsbereich eingesetzten DECT-Anlagen erlauben es auch in der Regel, jedem Endgerät eine eigene Nummer zuzuweisen. Die Zahl der an einer Basisstation anmeldbaren Endgeräte ist meist auf sechs bis acht beschränkt. Somit kommt ein aus nur einer Basisstation bestehendes DECT-System lediglich für kleine Firmen in Betracht.
Der DECT-Standard erlaubt es jedoch, mehrere Basisstationen zusammenzuschließen (siehe im einzelnen dazu die Anlage). Auf diese Weise können beliebig viele Endgeräte an eine DECT-Anlage angemeldet werden. Außerdem kann dadurch der Aktionsbereich eines Mobilteils erweitert werden, da bei Verlassen einer Zelle, welche durch die Reichweite ihres Basisgerätes bestimmt ist, das Gespräch nahtlos ("seamless") von einer anderen Zelle übernommen werden kann.
Aufgrund der stark zunehmenden Verbreitung von Mobilfunksystemen ist der Markt für Telepoints sehr klein geworden. Eine Wiederbelebung könnte der Einsatz von DECT als modernstes und flexibelstes Schnurlossystem anstelle der bisher verwendeten CT-Standards bringen. Dies kommt insbesondere bei der o. a. Integration von GSM und DECT in Betracht, da damit die jederzeitige Erreichbarkeit des Teilnehmers gewährleistet ist, gleichzeitig aber die Möglichkeit, kostengünstig über das Festnetz zu telefonieren, erweitert wird.
Personenbezogene Daten
Welche personenbezogenen Daten bei DECT-Systemen anfallen, hängt im wesentlichen von der Art ihres Einsatzes ab.
Wird lediglich ein Einzelapparat, also ein nur aus einem Basis- und einem Mobilteil bestehendes Gerät, eingesetzt, so fallen an der Schnittstelle zum öffentlichen TK-Netz die gleichen personenbezogenen Daten an wie bei einem herkömmlichen, an einer TAE-Dose angeschlossenen, analogen Telefon. Auch bei einer privaten DECT-TK-Anlage ergibt sich hierzu kein Unterschied. Innerhalb der Anlage kann die Anzahl der vertelefonierten Einheiten bzw. die aufgelaufene Gebührensumme je Endgerät gespeichert und angezeigt werden. Da die Endgeräte im allgemeinen nicht bestimmten Personen zugeordnet werden und keine endgerätebezogenen, von außerhalb anwählbaren Rufnummern vergeben werden, fallen auch bei einer privaten DECT-Anlage nicht mehr personenbezogene Daten an als bei einem herkömmlichen Telefon.
Geschäftliche DECT-TK-Anlagen mit mitarbeiterbezogenen Mobilteilen und endgerätespezifischen, von auswärts anwählbaren Rufnummern sind hinsichtlich der Leistungsmerkmale und des Anfalls personenbezogener Daten mit ISDN-TK-Anlagen vergleichbar. Daher werden mittlerweile auch kombinierte DECT-ISDN-Anlagen angeboten. Ein Unterschied besteht insoweit, als in einer ISDN-TK-Anlage die Endgeräte in der Regel ortsfest sind, wohingegen bei einer DECT-Anlage festgestellt werden kann, in welcher Zelle sich der Mitarbeiter aufhält. Wird das Verfahren des Anrufausrufs in jeder Zelle gewählt, kann auf die Speicherung der "Aufenthaltszelle" verzichtet werden (siehe Anlage DECT - Zellenstrukturen).
Bei einer Kopplung von GSM und DECT via Dual-Mode-Handy ist maßgeblich über welches Netz gerade kommuniziert wird. Bei DECT ist dann wiederum zu prüfen, ob es sich um eine privates oder um ein geschäftlich eingesetztes System handelt. Die Kombination dieser beiden verschiedenen Systeme hat den Vorteil, daß wegen des immer möglichen Netzwechsels Profilbildungen erschwert werden.
Der Wireless Local Loop kann durch DECT entweder mittels direkter Vergabe von Mobilteilen an die Teilnehmer oder durch schlichte Leitungsersetzung realisiert werden.
Erhalten die einzelnen Teilnehmer Mobilteile, mit denen sie direkt über die DECT-Basisstation am zugehörigen Endknoten kommunizieren können, so besteht prinzipiell die Möglichkeit, daß ein Teilnehmer mittels seines Endgerätes Informationen über die anderen, an derselben Basisstation angemeldeten Teilnehmer erhält, z. B. über die angefallenen Gesamtkosten. Man kann aber davon ausgehen, daß die im WLL-Bereich eingesetzten DECT-Anlagen über diese Merkmale ebensowenig verfügen wie über die Möglichkeit zu kostenlosen Interngesprächen. Es bleiben dann noch die bei DECT vorhandenen Lokalisationsmöglichkeiten. Insoweit besteht auch ein Unterschied zu von den Teilnehmern eingesetzten DECT-Anlagen, da die dort entstehenden Lokalisationsinformationen im Bereich des Teilnehmers bleiben und nicht von dem angeschlossenen TK-Netz ausgewertet werden können. Bis auf die Lokalisationsdaten dürften die bei diesem Verfahren anfallenden personenbezogenen Daten trotz unterschiedlicher Technik mit den bei ISDN anfallenden vergleichbar sein. Dies gilt auch für das Verfahren der schlichten Leitungsersetzung, bei der jeder Teilnehmer seine eigene TAE-Dose hat.
Der Einsatz von DECT in Telepoint-Anwendungen, insbesondere in Kombination mit GSM ist hinsichtlich der entstehenden personenbezogenen Daten insgesamt ähnlich einem GSM-Netz zu bewerten, mit dem Unterschied, daß die Lokalisierbarkeit beim Einbuchen in einen Telepoint wegen dessen wesentlicher kleinerer Zelle deutlich höher ist als bei einer GSM-Zelle; dies trifft auch im Vergleich zu GSM1800 zu, da DECT eine geringere effektiv abgestrahlte Leistung benutzt. Eine andere Beurteilung ergibt sich, wenn das Einbuchen in die Telepoints anonym erfolgen kann. Dies wird auch beim GSM-Netz diskutiert (siehe Kapitel 4 - Datenminimierung bei Entgeltabrechnungen).
Generell ist zu beachten, daß in allen beschriebenen DECT-Einsatzbereichen ein Lokalisieren des Teilnehmers durch Außenstehende über die Richtungskomponente der gesendeten elektromagnetischen Wellen möglich ist. Unbefugte können Kommunikationsaktivitäten von Teilnehmern und deren Aufenthaltsort beobachten. Wird in Anlagen nicht das Verfahren des Anrufausrufs benutzt, so ist bereits ein Informationsgewinn unter Ausnutzung der Aktivmeldungen der Mobilteile möglich. In diesen Punkten ist somit jede DECT-Anwendung genauso zu bewerten wie GSM.
Satellitenbetreiber
Das kontinuierliche Auftreten neuer Anbieter im Bereich der Satellitenkommunikation führt zu einer großen Unübersichtlichkeit des Angebots. Bei genauer Betrachtung sind die meisten Anbieter von Satellitendiensten jedoch keineswegs selbst Betreiber von Satelliten, sondern sie haben die Übertragungskapazitäten ihrerseits von anderen Unternehmern gemietet. Aufgrund des erheblichen Investitionsbedarfs für die Entwicklung und den Betrieb eines Satelliten sowie vor allem für den Transport in die Orbitposition gibt es nur relativ wenige Organisationen, die selbst Satelliten betreiben. Dabei handelt es sich meist um internationale Konsortien oder um nationale Fernmeldebehörden. Diese vermieten dann Transponderkapazität ihrer Satelliten an andere Unternehmen oder Behörden ("Signatare"), die darauf aufbauend Satellitenkommunikationsdienste am Markt anbieten.
Für die Ermittlung von Informationen zur Behandlung von TK-Daten in der Satellitenkommunikation waren lediglich Grundlagen recherchierbar. Eine Auskunft von den Betreibern über die Verarbeitung von Kontextdaten konnte nicht erreicht werden.
Im folgenden wird ein Überblick über die Daten gegeben, die im Zusammenhang mit dem Zugang zum Internet auftreten können.
Eigener Internet-Anschluß
In größeren Einrichtungen existiert oftmals ein eigener Internet-Anschluß, z. B. in Universitäten ein WIN-Anschluß (Wissenschafts-Netzanschluß) über das Deutsche Forschungsnetz (DFN). Hier hängen die Rechner des lokalen Netzes "direkt" am Internet, d. h., sie bilden ein Subnetz des Internets und sind damit Bestandteil des Internet. Jeder Rechner hat eine eigene IP-Adresse. Für die Kommunikation im Internet wird dementsprechend diese IP-Adresse als source address verwendet. Wird ein Rechner nur von einer Person benutzt, ist die feste IP-Adresse dieses Rechners als personenbeziehbares Datum zu sehen. Wird der Rechner von mehreren Personen genutzt (z. B. Workstation-Pools in Universitäten), ist eine eindeutige Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Benutzer im Internet nicht mehr möglich.
Nutzung über einen kommerziellen Service-Provider
Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung über einen Service-Provider. Dies kann und ist für den "normalen" Nutzer im Normalfall ein kommerzieller Provider, der für seine erbrachte Leistung Geld verlangt. Für diesen Fall treten sowohl Bestands- als auch Abrechnungsdaten auf. Bei der Nutzung des Internet über einen Service-Provider wird dem Benutzer für die Dauer der Verbindung im Normalfall eine IP-Adresse aus einem IP-Adressenpool zugewiesen und ist daher von Verbindung zu Verbindung variabel. Durch die dynamische Zuweisung von IP-Adressen kann für die jeweiligen Nutzer z. B. kein Benutzerprofil durch Dritte auf Basis von IP-Adressen erstellt werden.
Als Bestandsdaten werden der Name, die Adresse, die Kontoverbindung oder Kreditkartennummer gespeichert. Freiwillige Angaben sind die Telefonnummer und der Beruf.
Bei den Abrechnungsdaten muß zwischen verschiedenen Varianten der Service Provider unterschieden werden. Einige Provider bieten für eine monatliche Pauschale die unbegrenzte Nutzung des Internet. Für diesen Fall sollten eigentlich keine Abrechnungsdaten anfallen. (Hier scheint es jedoch Ausnahmen zu geben. Eine Anfrage bei GlobalNet/IBM ergab, daß sie immer protokollieren, wer wann wie lange den Internet-Dienst nutzt. Für den Fall, daß eine bestimmte Stundenzahl im Pauschalbetrag enthalten ist, muß für jeden Benutzer (bzw. Account) protokolliert werden, wie lange er den Internet-Zugang jeweils nutzt (Beginn, Ende). Beim Überschreiten der im Pauschalbetrag enthaltenen Nutzungszeit, werden die Mehrkosten dem Benutzer in Rechnung gestellt, d. h., dem monatlichen Grundbetrag zugeschlagen und vom Konto abgebucht, überwiesen oder über die Kreditkarte abgerechnet. Die Speicherungsdauer dieser Abrechnungsdaten beträgt z. B. bei GlobalNet/IBM 1Jahr. Die Aussage mehrerer Service-Provider war, daß die dynamisch zugeordnete IP-Adresse nicht protokolliert wird. Es kann jedoch sein, daß dies bei einigen Providern gemacht wird.
Eine weitere Variante besteht durch Serviceprovider die kein Entgelt für den Internetzugang verlangen, dafür aber das Recht beanspruchen, eine uneingeschränkte Verarbeitung und Nutzung der anfallenden Verbindungsdaten des Kunden zu bekommen (z. B. Germany.net).
Nutzung über einen nicht kommerziellen Provider
Stellt z. B. eine Universität ihren Mitarbeitern und Studenten auch Wähleingänge für Modems oder ISDN zur Verfügung, ist die Universität als Service-Provider zu betrachten, jedoch treten hier im Normalfall keine Abrechnungsdaten auf. Bei dieser Zugangsform werden für die Vergabe der IP-Adressen zwei Varianten verwendet. Im Normalfall wird auch hier dem Benutzer eine IP-Adresse dynamisch zugeordnet. Bei Nutzung von ISDN-Wähleingängen mit Überprüfung der rufenden Nummer werden jedoch auch feste IP-Adressen zugeordnet.
Für ISDN-Wähleingänge wird oftmals durch Überprüfung der übermittelten ISDN-Rufnummer die Zulässigkeit der Nutzung festgestellt. Für diesen Fall sind die berechtigten Rufnummern (und evtl. ihre Inhaber) als Bestandsdaten gespeichert.
Nutzung von "öffentlichen" Internet-Terminals, z. B. in Internet-Cafes
Nutzung von "öffentlichen" Internet-Terminals, z. B. in Internet-Cafes. Bei dieser Nutzungsform fallen im Normalfall keine Bestands- und Abrechnungsdaten an.
Der Benutzer zahlt im voraus für eine bestimmte Nutzungszeit, die dann per Systemzeitschaltuhr freigeschaltet wird. Durch den ständigen Wechsel der Nutzer ist eine Zuordnung von IP-Adressen zu Personen nicht möglich.
Ein Schutz vor der Preisgabe des Kommunikationsverhaltens sowie des Senders und Empfängers wird dann erreicht, wenn Zeitpunkt, Dauer und Ort der Kommunikation nicht bekannt sind bzw. ermittelt werden können. Es sind deshalb Verfahren und Techniken zum Schutz der Verbindungs- und Lokalisationsdaten einzusetzen. Zu nennen sind die Änderung der physikalischen Netzstruktur durch Verwendung von Verteilnetzen, der Einsatz impliziter Adressierungsarten, die Mix-Technologie sowie in drahtlosen Netzen darüber hinaus das Verhindern der Peilbarkeit und der Teilnehmerortung. Um den Grad des Schutzes von Sender und Empfänger einschätzen zu können, konzentrieren sich die folgenden Bewertungen nach dem Datensparsamkeitsmodell auf Verbindungsdaten und ggf. Verbindungsvorbereitungsdaten.
Im Gegensatz zu expliziter Adressierung, bei der die Adreßinformation zur Wegewahl im Netz verwendet wird, kann in Verteilnetzen jede Teilnehmerstation anhand bestimmter Merkmale (implizite Adresse) erkennen, welche Nachricht an sie gerichtet ist. Bei einer verdeckten Adressierung kann die Adresse nur vom Empfänger ausgewertet werden. Die Möglichkeit der Umsetzung besteht z. B. über Verschlüsselungssysteme, bei denen ein Schlüssel zwischen Kommunikationspartnern ausgetauscht wird und somit Nachrichten und Adressen nur mit Kenntnis des Schlüssels gelesen werden können. Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung variabler Adressen, die zwischen den Partnern nach erstmaliger Verbindungsaufnahme vereinbart werden (z. B. durch Generierung mit Pseudozufallsgeneratoren).
Technisch bedeutet der Einsatz von Verteilnetzen eine ganz neue Verkabelungsstruktur in Breitbandtechnik. Die Vervielfachung des Nachrichtenvolumens auf allen Teilnehmerleitungen erfordert eine geeignete Bandbreite, um einen möglichst großen Datenstrom mit vielen Einzelnachrichten multiplexen zu können. Als beste Topologie bietet sich die Ringstruktur mit einem Tokenverfahren an, bei der die Nachrichten bei allen Teilnehmern vorbeilaufen. Aus Leistungs-, Zuverlässigkeits- und Kostengründen lassen sich für sehr viele Teilnehmer reine Verteilnetze bei Individualkommunikation nicht mehr sinnvoll einsetzen. Statt dessen bieten sich Vermittlungs-/Verteilnetze (VmVt-Netze) an, die hierarchisch organisiert sind [Pfit_85]. Solche VmVt-Netze bestehen aus Verteilnetzen im Teilnehmeranschlußbereich, die durch ein Vermittlungsnetz verbunden sind. Die Nachrichten werden dabei nicht an alle, sondern nur an hinreichend viele Teilnehmerstationen verteilt (Multicasting).
Bewertung
Bei Broadcasting für Mediendienste oder Individualkommunikation fallen keine Daten darüber an, welche der Teilnehmer Empfänger der Informationen sind. Es handelt sich also um eine Datenvermeidung bei der Empfängerinformation. Verdeckte Adressen entsprechen benutzerkontrollierten Pseudonymen.
Allgemeine Mediendienste sollten wegen des Schutzes der Empfängerinformation wie bisher über Verteilnetze realisiert werden. Auch bei Individualkommunikation könnte eine derartige Netzstruktur, zumindest in unteren hierarchischen Ebenen, eingesetzt werden, wenn gleichzeitig ein Schutz der Inhalte, z. B. durch Verschlüsselung, und eine nicht direkt auswertbare Adressierung gewährleistet ist.
Das Verfahren ist am wirksamsten, wenn das gesamte Nachrichtenaufkommen über Verteilnetze oder Ringstrukturen abgewickelt wird, um Zuordnungen zu vermeiden. Weiterhin muß die Adressierung verschleierbar sein.
Bewertung
Dummy Traffic ist ein vielfältig einsetzbares Hilfsmittel, das in Kombination mit verschleierter Adressierung eine Identifikation der relevanten Daten nicht erkennen läßt. Durch diese Methode der zusätzlichen Datenproduktion wird der Effekt der Datenvermeidung bzgl. des senderseitigen Kommunikationsverhaltens erreicht. Damit kann diese Methode der zusätzlichen Datenproduktion als eine Art der Datenvermeidung aufgefaßt werden, da Informationen über das senderseitige Kommunikationsverhalten verschleiert werden.
Bewertung
DC-Netze ermöglichen sowohl Sender- als auch Empfängeranonymität. Nach dem Datensparsamkeitsmodell ist das DC-Netz bei der benutzerkontrollierten Pseudonymisierung (wegen der geheimen Schlüssel der Teilnehmerstationen) oder sogar bei der Datenvermeidung (da relevante Daten für das Netz nicht erkennbar sind) einzuordnen. Allerdings sind DC-Netze aufwendig in ihrer Realisierung und nicht für die existierenden schmalbandigen Signalisierungskanäle geeignet.
Neben technischen Sicherheitsmaßnahmen ist für den Schutz erforderlich, daß ein Angreifer sich keinen Zugriff auf alle auf einem Kommunikationsweg verwendeten Mixe verschaffen kann. Dies wäre z. B. der Fall, wenn alle Mix-Betreiber kooperieren würden, um die Kommunikationsbeziehung von Sender und Empfänger aufzudecken. Mindestens einer der verwendeten Mixe muß also vertrauenswürdig sein. Daher sollten Mixe möglichst unabhängig entworfen und hergestellt werden sowie unabhängige Betreiber haben.
Funktion des Mix-Verfahrens
Um eine Zuordenbarkeit von ein- und ausgehenden Nachrichten zu verhindern, werden die Nachrichten gegebenenfalls auf gleiche Länge gebracht, z. B. in gleich große Abschnitte unterteilt oder aufgefüllt.
Das Umkodieren der Nachrichten erfolgt in der Regel mittels asymmetrischer Kryptographie: Jedem Mix ist ein Schlüsselpaar aus öffentlich bekanntem und dazugehörigem privaten Schlüssel zugeordnet. Die Nachrichten werden mit dem öffentlichen Schlüssel des Mixes verschlüsselt an ihn gesendet. Er entschlüsselt die Nachrichten vor dem Weiterleiten mit seinem privaten Schlüssel. Eine deterministische Umkodierung ist leicht von einem Angreifer auszunutzen, der die ein- und abgehenden Nachrichten beobachtet, indem er eine vom Mix ausgegebene Nachricht erneut mit dem öffentlichen Schlüssel des Mixes verschlüsselt. Dies entspricht dann wieder der Eingangsnachricht. Daher wird eine indeterministische Umkodierung gewählt: Der Nachricht wird ein zufälliger Teil beigefügt, den der Mix nach der Umkodierung entfernt. Hier bietet sich eine längentreue Umkodierung an.
Damit Replay-Angriffe (Wiedereinspielen derselben Nachrichten) keinen Erfolg haben, sind Wiederholungen von identischen Nachrichten zu ignorieren. Dies läßt sich beispielsweise dadurch erreichen, daß vom Mix Zeitstempel für die Nachrichten vergeben werden oder daß bereits gesendete Nachrichten über einen gewissen Zeitraum in einer Datenbank gespeichert werden.
Um die Unverkettbarkeit der ein- und ausgehenden Nachrichten zu erreichen, müssen genügend viele Nachrichten im Mixpuffer vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann der Mix bedeutungslose Dummy-Nachrichten (s. o.) erzeugen, die z. B. beim letzten Mix wieder aussortiert werden. Die Forderung nach genügend vielen verschiedenen Absendern, die sich nicht zu einem Angriff zusammenschließen dürfen, läßt sich technisch auch dann nicht befriedigend lösen, wenn die Absender verifizierbar wären. Doch auch hier bietet die Erzeugung von Dummies Abhilfe.
Für den Puffer des Mixes sind verschiedene Betriebsarten denkbar, z. B. der Batchbetrieb, bei dem alle Nachrichten weiterbearbeitet werden, sobald m Nachrichten im Puffer stehen, der Poolbetrieb, bei dem zufällig eine Nachricht aus dem Puffer zur Weiterbearbeitung ausgewählt wird, sobald die (m+1)-te Nachricht eintrifft, oder auch Mischformen. Daneben kann sich die Steuerung an Latenzzeiten orientieren, z. B. vom Benutzer gewählte Verzögerungen (maximale oder minimale Wartezeiten) oder eine zufällige vom Mix ermittelte Dauer.
Da das Senden beobachtbar bleibt, könnte von den Teilnehmern gefordert werden, daß sie jeweils in einem bestimmten Zeittakt senden müssen und ggf. bedeutungslose Nachrichten erzeugen. Alle Teilnehmer, die zur selben Zeit senden, bilden dann die Anonymitätsgruppe.
Einsatzbereiche für Mixe
Für einige Bereiche der Telekommunikation existieren bereits Konzepte, wie das Mix-Verfahren zum Schutz der Kommunikationsbeziehung eingesetzt werden kann:
Um Echtzeitanforderungen wie z. B. beim Telefonverkehr zu erfüllen, wandelt man das Mix-Verfahren dahingehend ab, daß getaktete Mix-Kanäle mit hybrider Verschlüsselung verwendet werden: Zum Verbindungsaufbau wird eine spezielle Kanalaufbaunachricht asymmetrisch verschlüsselt an den Empfänger gesendet, die jedem Mix auf dem Weg einen Schlüssel eines schnellen symmetrischen Kryptosystems übergibt, mit dem die Daten auf diesem Mix-Kanal entschlüsselt werden.
Bewertung
Mixe bieten eine benutzerkontrollierte Pseudonymisierung sowohl für den Sender als auch für den Empfänger. Der Schutz kann sich zusätzlich zu den Verbindungsdaten auch auf die Verbindungsvorbereitungsdaten erstrecken.
Für den Einsatz von Mixen reicht eine Modifikation vorhandener Netze aus; es ist also dafür nicht nötig, vollständig neue Netze zu entwerfen. In vielen Bereichen könnte der Aufbau von Mixen sukzessiv erfolgen. Untersuchungen zeigen, daß die zur Verfügung stehende Bandbreite bestehender Kommunikationsnetze für einen Mix-Betrieb ausreicht ([FJMP_97]). Konzepte für ISDN ([PfPW1_89]), GSM ([FeJP_96]) und bestimmte Internet-Dienste liegen vor, eine Anpassung der Konzepte auf andere Kommunikationsnetze wie ATM und UMTS (Universal Mobile Telekom Systems) ist möglich.
Will man dies verhindern, sind Verfahren einzusetzen, die eine Peilung erschweren. Da eine elektromagnetische Welle nur dann erkennbar ist, wenn sie sich aus dem vorhandenen "weißen Rauschen" abhebt, kann man sich den Grundsatz der Nachrichtentheorie zunutze machen, daß es zur Erkennung eines digital zu übertragenden Signals nicht auf die Signalform, sondern auf den Energieinhalt ankommt. Wird durch ein geeignetes Modulationsverfahren die Signalleistung so breit verteilt, daß sie sich vom Rauschen nicht mehr abhebt, ist die Abstrahlung von Informationen mit konventionellen Mitteln nicht mehr peilbar. Das Verfahren wird "direkte Spreizung" genannt [ThFe_96].
Hierbei werden die Daten wie üblich auf den Träger aufmoduliert. Das entstehende Signal wird in einem zweiten Modulationsschritt mit einer Pseudozufallszahlenfolge (PN-Code – Pseudonoise Code) moduliert. Der PN-Code wird mittels eines PN-Generators aus dem PN-Key von Sender und Empfänger erzeugt. Das entstehende Signal hat eine geringe Leistungsdichte und ähnelt dem "weißen Rauschen". Der Empfänger multipliziert das empfangene Signal erneut mit dem nachgebildeten PN-Code, wodurch die Spreizung zurückgenommen wird und der Träger in seiner ursprünglichen Form vorliegt. Bei Verwendung von orthogonalen PN-Codes können mehrere Nutzer im selben Spektrum senden. Die Auslastung ist vergleichbar mit den bekannten Multiplexverfahren. Mit konventionellen Mitteln wie Spektrumsanalysatoren sind die direkt gespreizten Signale nicht zu entdecken. Mit einem Radiometer ist dies u. U. möglich. Eine Peilung des Signals ist mit diesem Instrument aber ausgeschlossen.
Bewertung
Sofern zentrale vertrauenswürdige Instanzen eingesetzt werden, kann man lediglich von einer (sonstigen) Pseudonymisierung des Senders und Empfängers nach dem Datensparsamkeitsmodell ausgehen, die sich auch auf die Verbindungsvorbereitungsdaten erstreckt. Es ist jedoch auch möglich, das Verfahren mit benutzerkontrollierten Pseudonymen zu realisieren. Die Ähnlichkeit zum "weißen Rauschen" trägt dazu bei, daß relevante Informationen nicht mehr erkennbar sind.
Das Verfahren erfordert aufgrund der Spreizung der Nutzsignale eine Bandbreitenerweiterung für die Übertragungskanäle um den Spreizfaktor (100 bis 1000). Damit ist es auf die derzeitige Netzstruktur nicht ohne erheblichen Zusatzaufwand übertragbar, wobei der Aufwand wesentlich davon abhängig ist, an welcher Stelle (in einer ortsfesten Station des Festnetzes oder in der Basisfunkstation) die Entspreizung vorgenommen wird. Bei einer Detektion im Festnetz durch vertrauenswürdige (auch verschiedene dezentrale) Instanzen bedeutet dies, daß die erforderliche Bandbreite auch im Festnetz vorhanden sein muß. Gleichzeitig ist auch das Verfahren der derzeitigen Lokalisation mittels HLR und VLR zu überarbeiten.
Auslagerung der Aufenthaltsinformationen in vertrauenswürdige Instanzen
Einen Schutz der Aufenthaltsinformationen kann man z. B. dadurch erreichen, daß die Informationen über den Aufenthaltsort in vertrauenswürdige zentrale oder dezentrale Instanzen ausgelagert werden. Dem Netzbetreiber werden von diesen Instanzen für die Teilnehmer zeitgesteuerte Pseudonyme mitgeteilt, mit denen der Aufenthaltsort ermittelt werden kann. Zum Aufbau von Verbindungen ist es bei dieser Struktur zunächst notwendig, bei der vertrauenswürdigen Instanz das aktuelle Pseudonym zu erfragen. In einem zweiten Schritt kann dann hiermit die Netzverbindung hergestellt werden [FJKP_95].
Bewertung
Sender und Empfänger sind mit zeitgesteuerten Pseudonymen ausgestattet, die je nach Ausgestaltung des Verfahrens mehr oder weniger benutzerkontrolliert sein können. Bei diesem Verfahren ist es notwendig, die GSM-Struktur in bezug auf die HLR und VLR zu ändern. Der erforderliche Aufwand des Verfahrens hängt in erster Linie vom Grad der Dezentralisierung ab.
Broadcastverfahren in Anonymitätsgruppen
Eine weitere Möglichkeit, die Aufenthaltsinformation zu verbergen, besteht darin, aus der IMSI mit Hilfe einer allgemein bekannten Hashfunktion eine verkürzte IMSI* zu bilden, die als Gruppenpseudonym dienen kann und im Netz zur Lokalisation verwendet wird. Damit bilden sich Anonymitätsgruppen von Teilnehmern, die hinreichend groß sein müssen und in der GSM-Struktur zu verwalten sind. [FJKPS_95]
Soll ein Verbindungswunsch zu einem mobilen Teilnehmer hergestellt werden, so ist zunächst dem Netz über IMSI* die Gruppe des Empfängers mitzuteilen. Im Broadcastverfahren wird anschließend der gesamten Gruppe die mit dem öffentlichen Schlüssel des Adressaten verschlüsselte IMSI übermittelt. Nur dieser kann dann durch Entschlüsselung mit seinem geheimen Schlüssel feststellen, daß er adressiert wurde, und damit die Nachricht auswerten.
Bewertung
Die Verbindungsdaten werden bei diesem Verfahren nicht geschützt, denn bei Kenntnis der öffentlichen Schlüssel aller in Frage kommenden Teilnehmer kann die gesendete verschlüsselte IMSI leicht abgeglichen werden. Allerdings lassen sich wegen des Broadcastverfahrens innerhalb der Gruppe nicht die Lokalisationsdaten des Empfängers ermitteln.
Dieses Verfahren beruht nicht auf einer Veränderung der GSM-Struktur, erfordert jedoch einen erhöhten Signalisierungsaufwand und eine größere Bandbreite. Nutzt man zur Aufenthaltsermitttlung mobiler Teilnehmer hierarchische Netze mit unterschiedlichen Zellradien, kann man die Aufenthaltsinformation dadurch verbergen, dass man die Signalisierung über Netze mit großen Zellradien steuert. Besonders geeignet hierzu wären Satellitennetze (z. B. LEO), die Overlayradien von ca. 2000 km abdecken könnten
Da immer mehr Telekommunikationsdienstleistungen mit Hilfe von Chipkarten genutzt und abgerechnet werden und unter dem Oberbegriff Elektronisches Geld verschiedene Möglichkeiten für sichere elektronische Zahlungsverfahren entwickelt wurden, mit deren Hilfe auch Telekommunikationsdienstleistungen bezahlt werden können, erfolgt zunächst eine Darstellung wichtiger chipkartengestützter Nutzungs- und Zahlungsformen sowie die Möglichkeiten des elektronischen Geldes, bevor dargelegt wird, wie sich diese Techniken dazu nutzen lassen, den Umfang der gespeicherten Telekommunikations-Verbindungsdaten zu reduzieren oder sogar deren Speicherung gänzlich überflüssig zu machen.
Chipkarten in Verbindung mit Prepaid-Zahlung
Bei Chipkarten, die in Verbindung mit einem Prepaid-Abrechnungsverfahren eingesetzt werden, ist zwischen Speicher-Wertkarten, Remote-Access-Karten sowie multifunktionalen Karten zu unterscheiden:
Chipkarten in Verbindung mit Postpaid-Verfahren
Bei Postpaid-Abrechnungsverfahren, die beispielsweise in Zusammenhang mit Kredit- oder Debitkarten angeboten werden, werden die einzelnen Kommunikationsvorgänge zum Zweck einer späteren Abrechnung personenbezogen zentral gespeichert.
Bewertung des Chipkarteneinsatzes zur Bezahlung von Telekommunikationsdienstleistungen
Aus Sicht des Datenschutzes sind Verfahren, die auf Guthabenbasis arbeiten (Prepaid-Cards) gegenüber den Postpaid-Cards vorzuziehen, da nur die Prepaid-Cards eine anonyme Abrechnung von TK-Dienstleistungen ermöglichen. Dabei ist Systemen mit ausschließlich lokaler Speicherung der Werteinheiten auf der Chipkarte des Teilnehmers der Vorzug vor solchen Verfahren zu geben, bei denen zusätzlich oder ausschließlich eine zentrale Speicherung und Verrechnung der Werteinheiten erfolgt, denn die hierbei geführten Schattenkonten könnten, sofern die Identität des Karteninhabers aufgedeckt würde, zur Bildung persönlicher Kommunikationsprofile genutzt werden. Dieses Risiko ist bei wiederaufladbaren Karten besonders gravierend, da hier die Schattenkonten über einen längeren Zeitraum geführt werden.
Soweit die Chipkarten künftig auch zur Abwicklung intelligenter Authentifizierungsmechanismen genutzt werden, macht dies die bislang zur Authentifizierung der Karte erforderliche Übermittlung der individuellen Kartennummer an das Telekommunikationsdienstunternehmen überflüssig. Hierdurch könnte nicht nur ein abhörsicheres Authentifikationsverfahren realisiert werden, sondern das Telekommunikationsdienstunternehmen könnte bei diesem Verfahren auch auf die Speicherung der Kartennummern verzichten, die mit entsprechendem Zusatzwissen einzelnen Personen zugeordnet werden könnten.
- Bei sog. bargeldähnlichen Verfahren gibt es besonders aufgebaute elektronische Dateien, die wie Bargeld unmittelbar einen Geldwert repräsentieren und durch deren Übertragung bezahlt werden kann. Andere Verfahren, es handelt sich hierbei häufig um besonders gesicherte Formen des Home-Bankings, ermöglichen demgegenüber lediglich die gesicherte Übertragung von Überweisungsaufträgen oder anderen, an die Hausbank gerichteten Aufträgen.
- Es gibt, wie bei den Chipkarten, Prepaid-Verfahren, bei denen Werteinheiten in einem ersten Schritt gegenüber der geldausgebenden Stelle (z. B. Bank) bezahlt werden, bevor in einem zweiten Schritt mit dem elektronischen Geld eine Ware oder Dienstleitung bezahlt wird. In anderen Fällen verwendet der Kunde elektronisches Geld, dessen Gegenwert erst dann von ihm an eine Clearingstelle zu entrichten ist, nachdem er das elektronische Geld zum Bezahlen an einen Händler übertragen und dieser es zur Gutschrift des Gegenwerts an die Clearingstelle weitergab.
Bewertung
Aus Sicht des Datenschutzes bieten die bargeldorientierten Prepaid-Verfahren die besten Voraussetzungen für die Realisierung eines sicheren elektronischen Zahlungsverfahrens, das die gleiche Anonymität des Bezahlens erlaubt wie das Bezahlen mit Bargeld. Beispiel eines solchen Verfahrens ist E-Cash, das es gestattet, durch den Austausch elektronischer Geldstücke, sog. Cyberbucks, zu bezahlen. Man erhält derartige Cyberbucks auf Anforderung von seiner Bank, die den Gegenwert bar entgegennimmt oder von einem Kundenkonto abbucht. Die Cyberbucks werden anschließend elektronisch auf einen PC des Kunden übertragen und können von ihm wiederum an Händler weitergereicht werden. Die Händler können mit den eingenommenen Cyberbucks ihrerseits Waren oder Dienstleistungen bezahlen.
Elektronisches Geld kann auch benutzt werden, um auf Speicher-Wertkarten bargeldlos wieder ein Guthaben aufzubuchen, ohne daß man hierfür personenbezogene Angaben preisgeben müßte, beispielsweise die eigene Bankverbindung.
Der Einsatz elektronischen Geldes kann allerdings nur dann zur Datensparsamkeit beitragen, wenn damit anonyme Zahlungsvorgänge möglich sind. Diese Anforderung wird nicht von allen bislang entwickelten Systemen für elektronisches Geld erfüllt.
Bereits aus verschiedenen Anlässen haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder darauf hingewiesen, daß vielfach auf die Speicherung unter Umständen umfangreicher Datenbestände für Abrechnungszwecke verzichtet werden kann, wenn die Bezahlung mit Hilfe von Speicher-Wertkarten erfolgt (vgl. z. B. Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 22./23.10.1996 zum Datenschutz bei der Vermittlung und Abrechnung digitaler Fernsehsendungen). Dies gilt auch für das Bezahlen von Telekommunikationsdienstleistungen. Bislang stellt allerdings lediglich die Telefonkarte ein Beispiel für bereits am Markt eingeführte und in größerem Umfang genutzte Speicher-Wertkarten zur Bezahlung von Telekommunikationsdienstleistungen dar. Diese Karten sind nicht wiederaufladbar und können bislang nur an öffentlichen Telefonen genutzt werden. Technisch wäre es aber ebenso möglich, Endgeräte für nicht-öffentliche Anschlüsse anzubieten, die ebenso wie die öffentlichen Telefone in der Lage sind, die anfallenden Telekommunikationsentgelte von einer Chipkarte abzubuchen. Bei der Gestaltung dieser Systeme ist nicht nur darauf zu achten, daß mit ihrer Hilfe zentrale Datenbestände für Abrechnungszwecke vermieden werden können, sondern auch darauf, daß die Abrechnungsmöglichkeiten manipulationssicher sind. Ferner sollten Telekommunikationsverbindungen auf Wunsch des Teilnehmers dokumentiert werden können. Die Verbindungsdaten dürfen hierbei allerdings nur in einem Umfang genutzt werden, daß Persönlichkeitsrechte Dritter, z. B. angerufener Teilnehmer gewahrt bleiben.
Ein solches System könnte wie folgt funktionieren:
Auf der Strecke Endgerät - Anschlußdose - Vermittelnder Netzknoten (VNK) (früher als "Ortsvermittlungs-stelle" bezeichnet) wird zwischen dem Endgerät und der Anschlußdose im Bereich des Teilnehmers ein Gerät zur Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen installiert, im folgenden kurz "T-Zähler" genannt. Denkbar ist auch eine Installation direkt im Endgerät oder erst in der Anschlußdose. Ein solcher T-Zähler enthält einen Mikrocomputer und einen Chipkartenleser. Sobald man von einem über einen T-Zähler angeschlossenen Endgerät, z. B. von einem Telefon oder Telefaxgerät aus eine Verbindung zu einem anderen Teilnehmer aufbauen will, erhält der T-Zähler ein entsprechendes Signal. Er prüft dann zunächst, ob sich eine Speicher-Wertkarte im Lesegerät befindet. Um eine manipulationssichere Abrechnung der in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen zu ermöglichen, sollten sich T-Zähler und Chipkarte, T-Zähler und Endgerät sowie T-Zähler und VNK jeweils gegenseitig authentifizieren. Anschließend wird, wie bisher, die Verbindung zum gewünschten Telekommunikationsteilnehmer aufgebaut. Zu Beginn der Verbindung sowie mit jedem neuen Zeittakt bucht der T-Zähler das für einen Zeittakt zu zahlende Entgelt vom Guthaben der Speicher-Wertkarte ab. Wann jeweils eine neue Tarifeinheit beginnt, teilt der VNK dem T-Zähler während der laufenden Verbindung mit. Eine solche Übermittlung von Entgeltimpulsen bietet die Telekom ihren Kunden bereits heutzutage auf Wunsch an. Alternativ ist auch eine Ausführung des T-Zählers vorstellbar, bei der dieser anhand einer eingebauten Uhr und den aktuellen Tarifinformationen selbst berechnet, wann ein neuer Zeittakt beginnt. Die hierzu erforderlichen Informationen über neue oder geänderte Tarife sowie die zu verwendenden Taktlängen teilt der VNK hierbei dem T-Zähler jeweils bei Bedarf im Anschluß an die Authentifizierung des T-Zählers gegenüber dem VNK mit. Bei der Übermittlung der Tarifimpulse oder der Tarifinformationen sind technische Maßnahmen (insbesondere Verschlüsselung und elektronische Signatur) vorzusehen, die die Integrität, Authentizität und Zurechenbarkeit der übertragenen Daten sicherstellen. Spätestens nach Abschluß der Verbindung werden beim Telekommunikationsdienstanbieter alle Verbindungsdaten gelöscht, die dazu dienten, die einzelne Verbindung aufzubauen und aufrecht zu erhalten.
Folgende Voraussetzungen müßten erfüllt sein, soll durch einen Einsatz von Speicher-Wertkarten bei nicht-öffentlichen Telekommunikationsanschlüssen auf die Verbindungsdatenspeicherung für Abrechnungszwecke verzichtet werden:
Sind alle diese Anforderungen erfüllt, so könnte auch an nicht-öffentlichen Telekommunikationsanschlüssen die bislang übliche Speicherung der Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken entfallen. Sofern der entsprechende Tarif außerdem keinen monatlichen Grundpreis beinhaltet, kann auf die Speicherung von Kundendaten für Abrechnungszwecke ganz verzichtet werden.
Die bislang genannten Möglichkeiten zur Vermeidung der Speicherung von Verbindungsdaten für Abrechnungszwecke wurden am Beispiel der Telekommunikation im Festnetz erläutert. Entsprechende Möglichkeiten bestehen aber auch bei der Mobilkommunikation. In diesem Fall müßte die für jeden Mobilanschluß ausgegebene Mobilfunkkarte zugleich eine wiederaufladbare Speicher-Wertkarte darstellen und das Handy die Funktionen des T-Zählers übernehmen. Daß die Nutzung derartiger Speicher-Wertkarten bei der Mobilkommunikation technisch möglich ist, belegt das Beispiel, daß zum Jahreswechsel 1994/1995 kurzzeitig eine anfänglich mit einem Wert von 100 DM ausgestattete Prepaid-Mobilfunkkarte für das Netz D1 auf den Markt kam, bei der der Diensteanbieter nicht registrierte, an wen er diese Karten ausgegeben hat (vgl. Niederschrift der 725. Sitzung des Bundesrats-Rechtsausschusses vom 18. Juni 1997, S. 53).
Neben der Abrechnung können Stammdaten aber auch folgenden Zwecken dienen:
Sofern Kunden in öffentliche Telekommunikationsverzeichnisse (z. B. Telefonbuch) eingetragen werden möchten oder sofern sie damit einverstanden sind, daß ihre Anschlußnummer sowie im Rahmen der Komfortauskunft unter Umständen auch weitere Angaben über eine Auskunft an Dritte weitergegeben werden, erfordert dies die Speicherung entsprechender Stammdaten.
Möglicherweise sehen die Telekommunikationsunternehmen außerdem einen Bedarf, eine für einen Anschluß verantwortliche Person individuell schriftlich benachrichtigen zu können, z. B. im Fall einer Tarifänderung oder zur Information über häufig auftretende Störungen.
Ein Telekommunikationsunternehmen kann, zumindest bei Festnetzanschlüssen, geltend machen, daß es dauerhaft z. B. Name und Anschrift einer Person benötigt, die ihm im Fall einer Störung Zugang zu den in Privaträumen installierten Netzkomponenten (z. B. Leitungen oder Anschlußdosen) ermöglichen kann.
Die Verwendung von im voraus bezahlten Chipkarten (Speicher-Wertkarten) schafft die technischen Voraussetzungen für Telekommunikationsdienste, bei deren Nutzung keine Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken gespeichert werden müssen.
Darüber hinaus ist auch die Stammdatenspeicherung für Abrechnungszwecke überflüssig z. B. bei Verzicht auf einen Grundpreis oder bei monatlicher Abbuchung über den T-Zähler
Verzichtet der Kunde ferner darauf,
Telekommunikationsnetze wurden bisher ausschließlich unter Verfügbarkeits-, Performance-, und Sicherheitsaspekten der Betreiber konzipiert. Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf vertrauliche Kommunikation wurde allenfalls in Randbereichen berücksichtigt, meist jedoch als Restriktion diskreditiert. Das Arbeitspapier zeigt auf, daß die Aspekte Datenvermeidung, Pseudonymisierung und Anonymisierung bis heute keine besondere Bedeutung bei der Konzeption und der Ausprägung der TK-Netze besessen haben. Dabei sind die Techniken und Verfahren zur Datenvermeidung und Datenreduzierung bereits längere Zeit bekannt und erforscht. Sie könnten heute in Netz- und Geräteplanungen einbezogen und teilweise kurzfristig mit geringem Aufwand umgesetzt werden.
Die zunehmende Bedeutung der Telekommunikation im täglichen Leben und der gesetzlich normierte Grundsatz der Datenvermeidung zwingen dazu, das Recht der Nutzenden auf unbeobachtbare, gesicherte Telekommunikation stärker in den Mittelpunkt der Entwicklung und Gestaltung von Telekommunikationsnetzen und -diensten zu stellen. Im Endgerätebereich sind die Voraussetzungen für eine breite Einführung von Prepaid Chipkarten sicherlich am leichtesten umzusetzen. Diese Technik ist geeignet, Verbindungs-, Bestands- und Entgeltdaten weitgehend zu vermeiden bzw. zumindest zu reduzieren. Allen Nutzerinnen und Nutzern von TK-Netzen sollte zumindest die Möglichkeit der anonymen Entgeltzahlung wahlweise angeboten werden.
Will man die gesamte Kommunikation zwischen Sender und Empfänger schützen, so wären die derzeitigen Netzstrukturen mehr oder weniger stark zu modifizieren. Im Dialog mit den Herstellern und Betreibern von TK-Netzen sowie den wissenschaftlichen Forschungsgemeinschaften und -instituten sollte die Einbringung datenvermeidender und anonymisierender Technologien in zukünftige Netze weiter erörtert werden. Unter Berücksichtigung des Ziels, die unbeobachtbare, gesicherte Kommunikation zu erreichen, erscheint auch der technische Aufwand und die teilweise noch notwendige Entwicklungsarbeit hierzu gerechtfertigt.
Eine konsequente Umsetzung der Forderungen zur Datenvermeidung und -reduktion scheint im Widerspruch zu bestehenden gesetzlichen Regelungen zu stehen. So werden z. B. nach § 90 Abs. 1 TKG Telekommunikationsdiensteunternehmen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste anbieten, verpflichtet, Kundendateien zu führen, in denen Namen und Anschrift enthalten sind, um diese den Sicherheitsbehörden, Gerichten, Staatsanwaltschaft und Regulierungsbehörden auf Abruf zur Verfügung zu stellen. Könnte auf Bestandsdaten verzichtet werden, liefe diese Regelung ins Leere. Ebenso wären bei vollständig unbeobachtbarer TK-Nutzung keinerlei Überwachungsmaßnahmen mehr möglich (§ 100 a STPO / § 88 TKG). In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß in der Mobilkommunikation eine geeignete Überwachungsschnittstelle erst nachträglich gefordert wurde.
Diese Beispiele verdeutlichen, daß es Interessenskonflikte zwischen den Sicherheits- und Überwachungs-bedürfnissen des Staates und dem Schutz der persönlichen Daten der einzelnen und damit dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gibt.
Bei Verbesserung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für die Nutzerinnen und Nutzer von TK-Netzen und Diensten ist zu bedenken, daß Anpassung und Umsetzung im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen erfolgen müssen. Erfolge zur Sicherung einer vertraulichen Kommunikation werden deshalb nur durch mehrseitige Betrachtungsweise unter Einbeziehung aller Beteiligten und durch interdisziplinäre Zusammenarbeit möglich sein.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sollten an die Hersteller von Telekommunikationsanlagen und Telekommunikationsanbieter herantreten, um die Realisierbarkeit der aufgezeigten Lösungsansätze zu prüfen. Für das technisch nicht vollständig erfaßbare Umfeld sind Gesellschaft und Gesetzgeber gefordert. Über bestehende Möglichkeiten zur Datenvermeidung und Datenreduzierung sollte die Öffentlichkeit stets aktuell informiert werden.
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Das ATM-Netz besteht aus ATM-Vermittlungsstellen, Anschluß- und Verbindungsleitungen, angeschlossenen Endeinrichtungen sowie Vorfeldeinrichtungen, die Verkehrsströme von Endeinrichtungen, Privatnetzen oder anderen ATM-Vermittlungsstellen zusammenfassen, verteilen oder umleiten (ATM-Multiplexer, ATM-Konzentratoren und ATM-Cross-Connects).
Das ATM-Forum (http://www.atmforum.com) ist eine weltweite Organisation zur Förderung von ATM in der Industrie und im Anwenderbereich. Die ca. 750 Mitglieder setzen sich zusammen aus Herstellern und Betreibern von Kommunikationstechnik, Computerfirmen, staatlichen Organisationen, Forschungsinstitutionen und Anwendern. Schwerpunkte der Arbeit sind die Standardisierung von ATM und die Festlegung von Richtlinien für sowohl öffentliche als auch private ATM-Netze.
Das ATM-Verfahren arbeitet verbindungsorientiert:
Die Zellen sind in den ATM-Knoten also kurzzeitig (Größenordnung bei Knoten der Deutschen Telekom: 100 bis höchstens 250 Mikrosekunden) zwischengespeichert. Während der gesamten Verbindung enthalten Verbindungstabellen in den Vermittlungsstellen die Informationen über den Weg. Für Abrechnungszwecke werden hieraus Informationen gewonnen die zur Erstellung der Entgeltdaten dienen.
Die Teilsysteme sind:
BSS (Basestation Sub-System) der funktechnische Teil
SSS (Switching Sub-System) der vermittlungstechnische Teil
OMS (Operating and Maintenance System) das Betriebs und Wartungssystem
Die Netze D1 / D2 Netze arbeiten im 900-MHz-Frequenzbereich. Beide Netze sind Bestandteil eines europäischen Mobilfunknetzes.
Das E-plus Netz richtet sich nach den Vorgaben des DCS1800-Standards (DCS = Digital Cellular System), welcher mittlerweile in GSM1800 umbenannt wurde. Er unterscheidet sich von GSM im wesentlichen dadurch, daß die Funkübertragungen im 1800 MHz Bereich erfolgen und eine geringere Reichweite haben. Die Systemstruktur, die Bitübertragungsraten, die Sprachcodierung und die Verschlüsselungen gleichen dem GSM-Standard.
Struktur der Mobilfunknetze C, D1, D2, E-plus
Die Mobilstation wird durch das eigentliche Funktelefon dargestellt. Es ist als Autotelefon, als tragbares Gerät oder als Handgerät (Handy) ausgeführt. Die Verbindung zum ortsfesten GSM-System bildet die Luftschnittstelle in Form einer Funkverbindung zu einer der Basisstationen (BS).
Die Basisstationen setzen sich aus dem funktechnischen Teil, der BTS (= Base Transceiver Station), und dem steuerungstechnischen Teil, dem BSC (= Base Station Controller) zusammen. Sie ergeben zusammen das BSS (Basestation Sub-System).
In den vermittlungstechnischen Zentralen des GSM-Systems, den MSCs (= Mobile Switching Center) werden folgende Funktionen abgewickelt:
VLR = Visitor Location Register
EIR = Equipment Identity Register
AC = Authentication Center
Die Gesamtheit der Elemente bildet das SSS (Switching Sub-System).
Heimatdatei HLR (Home Location Register)
Datei zum Speichern aller teilnehmerspezifischen Daten, wie:
Gerätekennzeichnungsdatei EIR (Equipment Identity Register)
Endgerätedatei, in der Listen über Endgeräte gespeichert sind, denen der Netzzugang verwehrt wird, z. B. gestohlen gemeldete Geräte. Diese Listen werden beim Einbuchen eines Gerätes mit der übertragenen Gerätenummer verglichen.
Chipkarte SIM (Subscriber Identity Modul)
Die Karten sind zum Großteil mit einem Prozessor und Speicher ausgestattet. Auf ihnen werden die vom Betreiber des Heimatnetzes eingegebene Teilnehmernummer und die Teilnehmeridentität (IMSI) hinterlegt.
Mit Hilfe der Betriebszentrale dem OMC (= Operation and Maintenance Center)
können die Funktionen des Netzes überwacht und Fehler erkannt werden, um Reparatur- und Wartungsmaßnahmen zu veranlassen.
Das OSS (= Operational Support System) stellt den administrativen Teil des GSM-Netzes dar und wickelt die Verwaltung der Teilnehmer und der von ihnen beanspruchten Dienstleistungen ab. Es bildet die Datennachverarbeitung.
Beide Komponenten zusammen bilden das OMS (Operating and Maintenance System) das Betriebs und Wartungssystem.
Für den vermittlungstechnischen Ablauf werden zwei spezifische Techniken benutzt:
Roaming:
Ständige Verfolgung von mobilen Teilnehmern und automatisches Suchen bei Ruf des mobilen Teilnehmers. Der Anrufer muß nicht wissen, wo sich der gewünschte Teilnehmer aufhält. Die Standortmeldungen erfolgen aktiv durch das Teilnehmerendgerät.
Handover:
Automatisches Weiterreichen einer Funkverbindung von einer Zelle (zu einem Sender/Empfänger gehörendes Gebiet) in die nächste. Der Teilnehmer kann sich während eines Gesprächs durch verschiedene Zellen bewegen.
Struktur des Mobilfunknetzes Modacom
Die wichtigsten Netzelemente sind:
Basisstation BS (Base Station)
In der Basisstation sind alle funktechnischen Einrichtungen untergebracht, die erforderlich sind, um eine Funkverbindung zwischen den mobilen und den Basisstationen herzustellen.
Funkkonzentrator ACC (Area Communication Controller)
Die Funkvermittlungen (ACC) sind im Modacom-Netz, wie auch bei anderen zellularen Systemen, dezentral aufgebaut. Mit diesem Netzelement wird der Datenverkehr in einem Funkvermittlungsbereich gesteuert. Der ACC bildet die Schnittstelle zwischen dem Datex-P Netz und den Basisstationen. An einem ACC können bis zu 64 Basisstationen (Zellen) angeschlossen werden. Der ACC besteht aus zwei Einheiten, dem Radio Network Controler (RNC) und dem Radio Network Gateway (RNG). Die ACC´s sind untereinander über das Datex-P Netz verbunden.
Die Aufgaben des RNC sind die Protokollkonvertierung von X.25 nach RD-LAP und umgekehrt die Weiterleitung abgehender Daten an die entsprechende Basisstation sowie das Roamingmanagement, wenn Funkteilnehmer in den Bereich eines anderen ACC wechseln. Der RNC ist zur Betriebssicherheit redundant ausgelegt.
Das RNG ist die Verbindung zwischen dem Modacom-Netz und dem Datex-P Netz. Im RNG werden die Daten vom RNC zum Datex-P Netz weitervermittelt und umgekehrt. Im RNG wird das Teilnehmermanagement durchgeführt. Wie in anderen zellularen Systemen, so sind auch bei Modacom Heimatdateien (HLR) und Besucherdateien (VLR) vorhanden, in denen alle relevanten Teilnehmerdaten gespeichert sind. Das RNG registriert alle Verkehrsdaten, die für die Betriebsführung, Betriebsstatistik und die Gebührenabrechnung an die Teilnehmer wichtig sind und überträgt sie zum NMC.
Betriebs- und Service Center NMC (Network Management Center)
Das NMC ist die Kommandozentrale für das Modacom System. Es ist mit allen ACC´s über das Datex-P Netz verbunden. Im NMC laufen alle Verkehrsdaten zur Nachbearbeitung und Auswertung zusammen. Es ist der zentrale Bedienplatz für Diagnose, Störungsbearbeitung und Betriebskoordination.
Die Verarbeitung der Gebührendaten kann sowohl dezentral bei den ACC erfolgen, als auch zentral im NMC durchgeführt werden.
Modulation: Die Modulation erfolgt mittels GMSK (Gaussian Minimum Shift Keying) mit der sich über die Luftschnittstelle eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 1152 kbit/s pro Trägerfrequenz ergibt.
Sprachcodierung: Die Sprache wird mittels ADPCM (Adaptive Differential Pulse Code Modulation) codiert. ADPCM ist ein spezielles Verfahren zur Digitalisierung und Mehrkanalübertragung analoger Quellsignale, insbesondere von Telefonsignalen. Die Verfahrensschritte sind: Abtastung, Quantisierung und Codierung. Bei der Nutzdatenrate von 32 kbit/s pro Kanal ergibt sich eine gute Sprachqualität. Die Geschwindigkeit der parallel dazu übertragenen Signalisierungsdaten beträgt 4800 bit/s.
Kanalzugriff: Es wird das TDMA-Verfahren (Time Division Multiple Access) verwendet, d. h. die einzelnen Verbindungen nutzen einen Kanal jeweils mit erhöhter Datenübertragungsgeschwindigkeit, aber nur für einen Bruchteil der Zeit. Zwischen 1880 und 1900 MHz stehen 10 Trägerfrequenzen mit einem Kanalabstand von 1,728 MHz zur Verfügung, wobei jeder Träger in 24 Zeitschlitze (Slots) eingeteilt wird. Ein Rahmen (Frame) mit 24 Slots wiederholt sich periodisch alle 10 ms. Insgesamt ergibt dies 120 Duplexkanäle.
Paketaufbau: Nutz- und Signalisierungsdaten werden parallel übertragen. In einem Slot wird ein Datenpaket mit 420 Bit übertragen, welches sich folgendermaßen zusammensetzt:
Die Anzahl der in einem Slot (416,7 ms) übertragenen Bits beträgt 480. Die Differenz von 60 Bit zum Umfang des Datenpaketes dient der Einhaltung einer Schutzzeit von 52,1 ms zum nächsten Datenpaket.
Reichweite: Bei der Sendeleistung von 250 mW ergibt sich eine Reichweite von bis zu 50 m in Gebäuden und bis zu 300 m im Freien. Mittels Richtantennen lassen sich bis zu 5 km überbrücken. Dies ist für stationäre Systeme, insbesondere WLL (Wireless Local Loop) interessant.