Herausgegeben vom Arbeitskreis „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
Stand 2. November 2009
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Der Detaillierungsgrad dieser Dokumentation kann sich nach der Entwicklungsphase richten, in der sich ein Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten befindet.
Zu unterscheiden ist der Projektbetrieb von dem Produktivbetrieb.
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Die Integrations- und Abnahmetests sollten nach Möglichkeit nicht mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden.
Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen zusätzlicher, minimierter Tests verwendet werden. Grundlegende Funktionen müssen bereits im Funktionstest mit ausreichend anonymisierten Daten überprüft werden. Auf derartige erste Funktionstests darf nicht wegen der ohnehin geplanten Integrations- und Abnahmetests verzichtet werden.
Zu Testzwecken darf eine Kopie der erforderlichen Originaldatensätze verwendet werden, wenn eine andere Rechtsvorschrift dies ausdrücklich erlaubt oder falls sich im Ausnahmefall trotz Nachbildung im Funktionstest ein Fehler aus dem Produktionsbetrieb nicht ermitteln, sondern nur mit Originaldaten aufklären lässt. Unter diesen Voraussetzungen können personenbezogene Daten zu Testzwecken verwendet werden wenn,
Der/die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. – soweit ein solcher nicht bestellt wurde – der/die Landesdatenschutzbeauftragte sowie die betroffenen Daten verarbeitenden Stellen – soweit nicht mit der Fachlichen Leitstelle identisch – sind vorab zu informieren.
Die Integrations- und Abnahmetests müssen in einer definierten und kontrollierten Umgebung stattfinden.
Gegenstand der Integrations- und Abnahmetests ist insbesondere auch der Test und die eventuell notwendige Korrektur der erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Sie dienen als Grundlage für die Erstellung des Sicherheitskonzepts und der Risikoanalyse für den späteren Regelbetrieb. Die Durchführung von Integrations- und Abnahmetests ist Voraussetzung, um das System unter Sicherheitsgesichtspunkten für den Regelbetrieb freigeben zu können.
Werden personenbezogene Daten im Integrations- und Abnahmetest verwendet, dann bedarf es hierzu zumindest einer Kurzfassung eines IT-Konzeptes sowie eines auf die Testbedingungen angepassten Sicherheitskonzeptes.
Innerhalb des Pilotbetriebs wird in der Regel der führende Datenbestand bearbeitet. Ist beispielsweise eine stichtagsbezogene Umstellung von Alt- auf Neuverfahren erforderlich, kann ein Parallelbetrieb zwischen Alt- und Neuverfahren vorübergehend erforderlich sein. Es sollte aber kein Parallelbetrieb stattfinden, bei dem ein eventuell noch vorhandenes Alt-Verfahren das führende System bleibt. In einem Piloten dürfen in einem zeitlich definierten Rahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Voraussetzung für einen Pilotbetrieb ist ein IT-Konzept, aus dem sich der Zweck des Verfahrens sowie das Ziel des Pilotbetriebes ergeben.
Soweit im Piloten personenbezogene Daten verarbeitet werden, bedarf es eines vollständigen Sicherheitskonzepts und einer auf dem Sicherheitskonzept aufbauenden Risikoanalyse. Wird der Pilotbetrieb nur in einem einschränkten Umfang aufgenommen, kann sich auch das Sicherheitskonzept auf diesen begrenzten Funktionsumfang beschränken. Entspricht der Pilot bereits dem Regelbetrieb der Verarbeitung personenbezogener Daten, so hat sich das Sicherheitskonzept vollständig an diesen Anforderungen zu orientieren.
Sollen im Piloten die Wirksamkeit der in dem Sicherheitskonzept beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen unter Realbedingungen überprüft werden, so muss das Sicherheitskonzept Aussagen über die Minimierung der gegebenenfalls für personenbezogene Daten auftretenden Risiken treffen.
Ein Pilotbetrieb bedarf grundsätzlich der Freigabe durch die Leitung, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Für den Pilotbetrieb kann die Freigabe auch an eine „befugte Person“ delegiert werden.
Der Regelbetrieb erfolgt mit der Freigabe durch die Leitung. Die Freigabe hat schriftlich zu erfolgen.
Vor dem Beginn des Regelbetriebs sind die eingesetzten Programme und Sicherheitsmaßnahmen zu testen. Solche Tests dürfen beispielsweise mit personenbezogenen Daten von Personen durchgeführt werden, die für das Verfahren verantwortlich oder Mitarbeiter des Projekts sind und diesen Tests zugestimmt haben. Gut dokumentierte Funktionstests, Integrations- und Abnahmetests aus den vorherigen Projektphasen können den Aufwand für die notwendigen Tests vor der Freigabe des Verfahrens erheblich reduzieren.